Urkunde
Werner Heinrich Sintermann, Bürger und Kaufhändler zu Hattingen, macht bekannt, dass ihn Abt Benedikt mit dem Norderhof zu Hundhamme belehnt hat, den er nach dessen gerichtlicher Subhastation gekauft hat. Er hat huldigen lassen von dem Advokaten Caspar Melchior Cramer im Beisein von Lic. iur. Philipp Wilhelm Georg Schorn, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Georg Heinrich Vorrath, Sekretär des Abts.-Es siegelt der Bevollmächtigte, Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten
- Reference number
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AA 0544, 4480
- Context
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Werden, Urkunden (AA 0544) >> 8. Nr. 4277-4812 (1731-1770)
- Holding
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AA 0544 Werden, Urkunden (AA 0544)
- Date of creation
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1750 Juni 30
- Other object pages
- Provenance
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Diverse Registraturbildner
- Delivered via
- Last update
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17.09.2025, 3:31 PM CEST
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1750 Juni 30
Other Objects (12)
Friedrich Christian Freiherr von Elverfeldt, Herr zu Steinhausen, münsterischer Generalleutnant, macht bekannt, dass ihn Abt Anselm mit dem Sattelhof Dahlhausen belehnt hat. Er hat huldigen lassen durch den Bevollmächtigten Johann Everhard Wölting, Essener Offizialatsaktuar im Beisein von Anton Gottfried Funcke, Rat, Richter und Landrezeptor des Abts und Georg Heinrich Vorrath, Rat und Sekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten
Friedrich Siglsmund Caspar Freiherr von Elverfeldt macht bekannt, dass Abt Bernhard ihn nach dem Tod des Abts Johann zu Dienstmannsrecht mit dem Zehnten zu Heven belehnt hat. Er hat durch seinen Bevollmächtigten, den Gerichtsschreiber und Sekretär seines Hauses Villigst Georg Heinrich Frantzen, huldigen lassen. Anwesend waren Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten
Werden. -Clemens August Freiherr von Elverfeldt, kurkölnischer Kämmerer, adliger Hofgerichtsassessor der Regierung zu Bentheim, bekundet, dass Abt Bernhard nach dem Tod des Abts Johann ihn zu Dienstmannslehn- und Pachtrecht mit dem Sattelhof Dahlhausen belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Arnold Wilhelm Meurers, Fiskaladvokaten des Abts, im Beisein von Ludger Albert Lauten und Stephan Benedikt Dingerkus, Gerichtsschreiber des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten
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