Bestand
Technisches Hilfswerk (THW).- Organisationsunterlagen (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit
eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
des Innern. Es besteht aus ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und
hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Vorläufer für das Technische Hilfswerk finden sich in den
Verbänden der Technischen Nothilfe bzw. der Technischen Abteilung, die
1919 von dem ehemaligen Pionierleutnant Otto Lummitzsch gebildet
worden war. Diese Technischen Abteilung war in den Berliner Verband
der "Garde-Kavallerie-Schützen-Division" inkorporiert. Im Sept. 1919
wurde von Reichswehrminister Gustav Noske eine reichsweite
Organisation mit dem Namen Technischen Nothilfe gegründet, wenige
Monate später wurde sie in den Zuständigkeitsbereich des
Innenministers überführt. 1945 wurde sie von den Besatzungsmächten
aufgelöst.
Auf Initiative des Innenministers
Gustav Heinemann erfolgte zum 20. Okt. 1951 die Gründung des
Technischen Hilfswerks (THW). Bundesinnenminister Gustav Heinemann
hatte nach einer mündlichen Besprechung am 22. Aug. 1950 Otto
Lummitzsch am 16. Sept. 1950 schriftlich beauftragt, mit der
Aufstellung eines zivilen Ordnungsdienstes zu beginnen. Dieser
konzipierte die Organisation und war zugleich ihr erster Direktor
wurde. Durch Errichtungserlass des Bundesinnenministeriums vom 25.
Aug. 1953 erhielt das THW die Rechtsform einer Bundesanstalt. 1958
wurde das THW in das Bundesamt für Zivilschutz eingegliedert, im
Januar 1993 wieder verselbständigt.
Das THW ist
untergliedert in Landesverbände, die in Geschäftsstellen und die
wiederum in Ortsverbände untergliedert sind. Der Sitz der Leitung ist
Bonn.
1955 verfügte das THW bereits über 300
Ortsverbände. 1994 erfolgte eine Umstrukturierung in Technische Züge.
Ein Technischer Zug (TZ) besteht aus zwei Bergungstruppen und einer
Fachgruppe.
Das THW unterhält die
THW-Bundesschule mit den Standorten Hoya und Neuhausen und ein
Logistikzentrum in Heiligenhaus bzw. ein Auslandslogistikzentrum in
Mainz.
Grundprinzipien des THW sind der
humanitäre Leitgedanke und das ehrenamtliche Engagement.
Die Aufgaben sind geregelt im Gesetz über das
Technische Hilfswerk (THW-Gesetz) vom 22. Jan. 1990, zuletzt geändert
am 29. Juli 2009, und umfassen die Technische Hilfe nach dem
Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, die Technische Hilfe im
Auftrag der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses
Gesetzes, die Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen,
öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf
Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie bei
der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne der Nummern 1 bis 3,
soweit das THW diese durch Vereinbarung übernommen hat.
Lg, Jan. 2015
Zitierweise: BArch B
201-ORG/...
- Reference number of holding
-
Bundesarchiv, BArch B 201-ORG
- Extent
-
122 Aufbewahrungseinheiten; 0,0 laufende Meter
- Language of the material
-
deutsch
- Context
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Inneres
- Related materials
-
Fremde Archive: Für die Überlieferung der Landesverbände sind gemäß § 2 Abs. 3 BArchG und Erlass des BMI vom 14. Mai 1991 die Staatsarchive der Länder zuständig.
- Provenance
-
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), 1950-
- Date of creation of holding
-
1954 -
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
16.01.2024, 8:43 AM CET
Data provider
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Object type
- Bestand
Associated
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), 1950-
Time of origin
- 1954 -