Archivale

Gütliche Übereinkunft

Enthält: Vor Mattheis Middelman und Paulus von der Hart, Schöffen der Stadt Erkelenz, bekundet Gerhart Wolters, Schöffe zu Kückhoven (Kueckhoven), zusammen mit seinen drei Vorkindem Johann, Wolter und Syb, die er aus der Ehe mit Lehn Kedde hat, folgende gütliche Übereinkunft: Seine gen. Vorkinder und die Nachkinder, die er aus seiner zweiten, mit Druid Breuwers eingegangenen Ehe haben wird, sollen seinen jetzigen und künftigen Besitz zu gleichen Anteilen erben. Was den von Hein Schrueder herstammenden Hofplatz und Bongart angeht, den er allein erworben hat und bebaut, während er mit Druid den Sohn Gerhart bekommen hat, ist vereinbart, daß dieses Haus und Hof und Bongart die Nachkinder ganz allein haben sollen. Den durch den Verkauf etlicher Erbgüter erzielten Überschuß von 36 Tlr . , den jetzt die Vorkinder nutzen, wollen diese nach dem Tode des Vaters an die Nachkinder freiwillig auszahlen.

Archivaliensignatur
E1 A 172/9
Alt-/Vorsignatur
Vorl. Nr.: 347
172/9
Sonstige Erschließungsangaben
Aussteller: Siegler: die Schöffen

Kontext
Urkunden >> Rathausarchiv
Bestand
E1 A Urkunden

Laufzeit
21. Oktober 1598

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Geliefert über
Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:24 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 21. Oktober 1598

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