- Archivaliensignatur
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E 82, Nr. 46a (Benutzungsort: Wernigerode)
- Sonstige Erschließungsangaben
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Inhalt: Vergleich zwischen dem Rat der Stadt Mühlhausen mit Ernst Friedrich Knorr mit Bezug auf das am Reichskammergericht zu Speyer ergangene Urteil über folgende Hauptpunkte: 1. Knorr erkennt die Hoheit und Gerichtsbarkeit der Stadt Mühlhausen über seine Güter zu Sollstedt an. - 2. Knorr erhält die Berechtigung, nicht persönlich, sondern durch einen "wohlbewehrten annehmlichen Mann" an seiner statt dem Rate von Mühlhausen Gerichtsfolge zu leisten. - 3. Festsetzungen über Hute- und Weidegerechtigkeit, Jagddienst, die von Knorr zu entrichtende Steuer, die Dienstpflicht der Knorr'schen Hintersassen. - 4. Knorr leistet für damna und expensae des Rats eine einmalige Zahlung von 400 Gulden.
Überlieferungsform: Gleichzeitige Abschrift
Beschreibstoff: Papier
- Kontext
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Urkunden der Familie von Knorr >> 01. Urkunden
- Bestand
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E 82 (Benutzungsort: Wernigerode) Urkunden der Familie von Knorr
- Laufzeit
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1597 März 22
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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17.04.2025, 15:30 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1597 März 22