Urkunden

(Rat der Stadt Mühlhausen)

Archivaliensignatur
E 82, Nr. 46a (Benutzungsort: Wernigerode)
Sonstige Erschließungsangaben
Inhalt: Vergleich zwischen dem Rat der Stadt Mühlhausen mit Ernst Friedrich Knorr mit Bezug auf das am Reichskammergericht zu Speyer ergangene Urteil über folgende Hauptpunkte: 1. Knorr erkennt die Hoheit und Gerichtsbarkeit der Stadt Mühlhausen über seine Güter zu Sollstedt an. - 2. Knorr erhält die Berechtigung, nicht persönlich, sondern durch einen "wohlbewehrten annehmlichen Mann" an seiner statt dem Rate von Mühlhausen Gerichtsfolge zu leisten. - 3. Festsetzungen über Hute- und Weidegerechtigkeit, Jagddienst, die von Knorr zu entrichtende Steuer, die Dienstpflicht der Knorr'schen Hintersassen. - 4. Knorr leistet für damna und expensae des Rats eine einmalige Zahlung von 400 Gulden.

Überlieferungsform: Gleichzeitige Abschrift

Beschreibstoff: Papier

Kontext
Urkunden der Familie von Knorr >> 01. Urkunden
Bestand
E 82 (Benutzungsort: Wernigerode) Urkunden der Familie von Knorr

Laufzeit
1597 März 22

Weitere Objektseiten
Letzte Aktualisierung
17.04.2025, 15:30 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Landesarchiv Sachsen-Anhalt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1597 März 22

Ähnliche Objekte (12)