Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Des Durchläuchtigsten Fürsten und Herren, Herren Carln, Landgraffen zu Hessen, Fürsten zu Herßfeld ... Wir zu Dero nachgesetzten Regierung verordnete Cantzlar, Vice-Cantzlar, und Rähte, Fügen allen und jeden, sowol Lands-Eingesessenen, als Frembden des Virginischen Tabacks-Handels und Essig-Brauens, auch deren Kauffs und Verkauffs ... hiemit zu wissen ... lautet das Privilegium ... wie folget: Von Gottes Gnaden Wir Carl, Landgraff zu Hessen, Fürst zu Herßfeld ... Bekennen hiermit offentlich und thun kund ... daß Hermannus Kersting Bürger in Bremen in Unterthänigkeit zu vernehmen gegeben ... daß in Unser Residentz-Stadt Cassel ... Niemand aber seye, welcher Virginischen Taback fabricire, noch Essig braue ... seine unterthänigste Dienste offeriret ... Wir Ihme und seinen Erben ein Privilegium dahin zu ertheilen ... : Cassel, den 9. Tag Octobris 1713.
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
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VD18 90091965
- Umfang
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[1] gef. Bl. ; 2°
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 90091965
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
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[S.l.] , 1713 -
- Letzte Aktualisierung
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26.05.2025, 15:53 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Einblattdruck ; Verordnung ; Monografie
Beteiligte
Entstanden
- [S.l.] , 1713 -