Archivale

Blutbuch Bl. 77 r.

Regest: In der peinlichen Rechtfertigung-Sache zwischen dem verordneten Anwalt der Universität zu Tüwingen als Kläger einerseits und Jacob Vochentzer von Tüwingen als Beklagtem andererseits ist nach Klag und Antwort und verhörter Kundschaft (= Zeugen) und Beratschlagung der Verständigen und ...(?) mit Urteil zu Recht erkannt: Weil der Beklagte einen verdächtlichen gefährlichen (= beabsichtigten) Totschlag begangen hat, weswegen er der kaiserlichen Freiheit (d. h. des Asyls) nicht fähig (= berechtigt) ist, soll er dem Nachrichter übergeben, von diesem gebunden, an den gebührenden Ort geführt und ihm sein Haupt von dem Leib geschlagen werden nach Kaiserlichem und des Reichs Recht.

Archivaliensignatur
A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. 7403/664
Sonstige Erschließungsangaben
Verweis: S 161 Nr. 22

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20) >> Bd. 20 Blutbuch 1527-1645
Bestand
A 2 b (Verfassung u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20)

Provenienz
HStA Stuttgart B 201 Bü. 30
Laufzeit
1572 März 17

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • HStA Stuttgart B 201 Bü. 30

Entstanden

  • 1572 März 17

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