Akten
Anordnung kirchlicher Danksagung anläßlich der Geburt eines kaiserlichen Prinzen
- Reference number
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Fürstentum Pfalz-Sulzbach, Pflegamt Vohenstrauß 21
- Language of the material
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deutsch
- Context
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Fürstentum Pfalz-Sulzbach, Pflegamt Vohenstrauß >> Bestände ohne weitere innere Thesaurusgliederung >> Pflegamt Vohenstrauß
- Holding
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Fürstentum Pfalz-Sulzbach, Pflegamt Vohenstrauß
- Indexbegriff subject
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Gebet
- Indexentry person
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Karl VI., Kaiser
Sohn
- Date of creation
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1716
- Other object pages
- Last update
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26.03.2025, 12:04 PM CET
Data provider
Staatsarchiv Amberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Akten
Time of origin
- 1716
Other Objects (12)

Das seiner kaiserlichen Majestät Karl VI. laut Obligation vom 31. Dezember 1734 unter Verpfändung einiger Cameralherrschaften in Böhmen und darauf erfolgte Intabulierung bei der königlichen Landtafel in Prag unter gewissen Bedingungen gewährte Darlehen von 100.000 Talern zu 5% und die davon teils bar, teils durch Verrechnung mit der Stadtsteuer zu leistenden Zinszahlungen. Hier: Die Abführung der allhiesigen Kaisesteuer und dmit verrechnete Zinsen des kaiserlichen Darlehens1746-1751

Kaiser Karl VI. gebietet den Bambergischen und Nürnbergischen Afterlehenleuten und Hintersassen zu Fürth die ihnen von der Stadt Nürnberg auferlegten, althergebrachten Steuer- und Einquartierungslasten gemäß den jüngst ergangenen kaiserlichen Mandaten zu entrichten und zu tragen und sich darin durch das Bambergische Dompropsteiverwalteramt nicht beirren zu lassen.

Kaiser Karl VI. gebietet den Bambergischen und Nürnbergischen Afterlehenleuten und Hintersassen zu Fürth, die der Stadt Nürnberg seit alters zustehenden Steuer und Einquartierungslasten gemäß dem Urteil des Reichshofrates und dem kaiserlichen Mandat vom 1. April 1711 unweigerlich zu entrichten und sich hierin durch die Bambergische Dompropsteiverwaltung nicht beirren zu lassen. Siegler: der Kaiser.

Das seiner kaiserlichen Majestät Karl VI. laut Obligation vom 31. Dezember 1734 unter Verpfändung einiger Cameralherrschaften in Böhmen und darauf erfolgte Intabulierung bei der königlichen Landtafel in Prag unter gewissen Bedingungen gewährte Darlehen von 100.000 Talern zu 5% und die davon teils bar, teils durch Verrechnung mit der Stadtsteuer zu leistenden Zinszahlungen

Das seiner kaiserlichen Majestät Karl VI. laut Obligation vom 31. Dezember 1734 unter Verpfändung einiger Cameralherrschaften in Böhmen und darauf erfolgte Intabulierung bei der königlichen Landtafel in Prag unter gewissen Bedingungen gewährte Darlehen von 100.000 Talern zu 5% und die davon teils bar, teils durch Verrechnung mit der Stadtsteuer zu leistenden Zinszahlungen. Hier: 1735-1746

Das seiner kaiserlichen Majestät Karl VI. laut Obligation vom 31. Dezember 1734 unter Verpfändung einiger Cameralherrschaften in Böhmen und darauf erfolgte Intabulierung bei der königlichen Landtafel in Prag unter gewissen Bedingungen gewährte Darlehen von 100.000 Talern zu 5% und die davon teils bar, teils durch Verrechnung mit der Stadtsteuer zu leistenden Zinszahlungen. Hier: 1734-1735

Das seiner kaiserlichen Majestät Karl VI. laut Obligation vom 31. Dezember 1734 unter Verpfändung einiger Cameralherrschaften in Böhmen und darauf erfolgte Intabulierung bei der königlichen Landtafel in Prag unter gewissen Bedingungen gewährte Darlehen von 100.000 Talern zu 5% und die davon teils bar, teils durch Verrechnung mit der Stadtsteuer zu leistenden Zinszahlungen. Hier: 1749-1750
