Archivale
Apotheken-Visitation
Regest: Actum auf dem Bürgerhaus in Anwesenheit Ihro Excellenz des Herrn Doctors und Professors Alexander Camerarius (Cammerer), der sämtlichen Ratsgeheimen wie auch des Physicus ordinarius Michael Ellwerth puncto (= in betreff) der sämtlichen Apotheken, welche die 4 Tage Montag bis Donnerstag von Büchse zu Büchse und so in allen Corpora (= Apotheken) durchaus visitiert wurden.
Der Professor referiert als Director visitationis, wie er die Officinen gefunden habe und was noch weiter wegen der eingefallenen grossen Stimpeleien +) zu tun sein möchte. Er verspricht, solches selbst schriftlich zu übergeben, um es dem Protocoll beilegen zu können.
Physicus Ellwerth will seine auch mündlich vorgebrachte Klage dem Protocoll noch schriftlich beilegen.
Auf Befragen des Doctor Cammerer an Apotheker Pfenning, was er von der künftigen Ordnung halte und wie er meine, dass solche einigen Bestand zum Besten des Physicus und ihrer selbst haben könne, bringt Pfenning vor, es sei freilich wohl bekannt, dass bis daher grosse Unordnung gewesen und ein jeder getan habe, was er gewollt. Er für seine Person hätte wünschen mögen, dass alles richtig jederzeit hergegangen wäre. Allein er für seine Person habe notgedrungen mit andern stümpeln müssen, bitte also, eine Ordnung zu machen und einen jeden, in specie den Materialisten (= Drogisten) Schmid, in Schranken zu halten, auch dem Physicus das Dispensieren (= Zubereiten und Ausgeben von Arzneien) zu verbieten und fast den meisten Barbierern ihr Practicieren zu verbieten. Er für sich verspreche sancte (= heilig), solche (d. h. die Ordnung) steif und fest zu halten.
Was aber die Kleinigkeiten betreffe, wie z. B. Purgation (= Abführmittel) oder wenn einer ein Grimmen (= Leibschmerzen) habe oder einen Trunk getan, wobei schlechterdings mit wenigen Kreuzern zu helfen sei, so sei es unmöglich, das den Apothekern zu verbieten. Er für seine Person könne darauf auch nicht schwören.
Schreyvogel ist mit Pfennings Anbringen durchaus einig und bittet gleichfalls, das Geringe und dem Medicus Unschadhafte zu erlauben, z. B. wenn jemand Husten, Grimmen oder was andres habe, das keine rechte Krankheit genannt werden könne.
Keller ist gleicher Meinung und will den künftigen neuen Ordnungen nachkommen.
Dem Materialisten Schmid ist von Cammerer das Nötige auch vorgestellt und gesagt worden, dass er einmal bei seinem Decret und Materialisten-Staat ++) verbleiben müsse. Ob er nicht zur Verhütung künftigen Streits und um seiner eigenen Wohlfahrt willen wohl daran täte, sich nach Pfullingen zu erheben (= begeben), wo er nicht nur als Materialist (= Drogist), sondern als Apotheker und Handelsmann gar wohl stehen könnte. Schmid nun will durchaus hier bleiben und nicht nach Pfullingen, weil alle dort gestandenen Apotheker ihr Stück Brot nicht gehabt hätten, mithin also alle verdorben seien. Er für seine Person wolle weiter nichts praetendieren (= beanspruchen), als was einem Materialisten zukomme, und dabei wolle er verbleiben. Werde er als ein Übertreter gefunden, so unterwerfe er sich dem Gesetz und der Straf.
Als nun die Barbierer und in deren Namen Zwissler und Schradin auch vorgestellt werden, leugnen sie ihr Practicieren nicht ab, jedoch mit diesem Vermelden, dass sie notgedrungen wegen des grossen Eingriffs dazu veranlasst worden seien, in specie wegen des Jonathan, Scharfrichterin, Zunftmeister Meyers (?) Hausfrau.
- Reference number
-
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 4398
- Formal description
-
Beschreibstoff: Pap.
- Further information
-
Zeugen / Siegler / Unterschriften: keine Unterschrift
Bemerkungen: +) Stimpeln = stümpern, pfuschen, unzünftig arbeiten, d. h. ohne Meister des betr. Handwerks zu sein, mit Arbeit oder Warenverkauf in die Zuständigkeit eines andern Berufs übergreifen
++) Staat = Inbegriff der Rechte und Verpflichtungen eines Beamten, eines Berufes, Dienstanweisung
Keine Unterschrift. Ob das Protokoll vollständig ist, ist daher nicht zu ersehen.
Genetisches Stadium: Or.
- Context
-
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 11 Zünfte Apotheker
- Holding
-
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Date of creation
-
1725 August 31
- Other object pages
- Last update
-
20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
Stadtarchiv Reutlingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1725 August 31