Urkunden
Hieronymus [Verallo], Erzbischof von Rossano (Rossaniensis), Nuntius, befiehlt auf die Supplik des Administrators und Deutschmeisters Wolfgang hin, im Prozeß des Bittstellers gegen Abt und Konvent des Klosters Schöntal (in speciosa valle), Würzburger Bistums, wegen nicht gen. Rechte die Gegenpartei und alle anderen, derer es bedarf, notfalls unter der Anrufung von kirchlichen und Geldstrafen, des Interdikts und der Anrufung der weltlichen Gewalt, zur Vernehmung zu zitieren (concessum ut petitur...et cum clausula...).
- Archivalientitel
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Georg Muspach, Lizentiat des Rechts, Dekan von St. German und Moritz in Speyer, vom Heiligen Stuhl bestellter Richter und Kommissar, an alle Kleriker der Städte und Bistümer Speyer und Würzburg (Spirensis et Herbipolensis): In Gegenwart des Notars und der Zeugen hat Adam Eernher von Themar, Advokat am Reichskammergericht und geschworener Prokurator des Fürsten Wolfgang, Administrator des Hochmeistertums des Deutschen Ordens und Deutschmeisters, unter Vorlage der wörtlich inserierten Kommission des Hieronymus Verallo, Erzbischof von Rosano (Rossaniensis) und Statthalter (locumtenens) der Sacra Romana Rota, Nuntius (cum potestate legati de latere nuntius) des Heiligen Stuhls bei Kaiser Karl (V.) und für ganz Deutschland, von 1545 Juli 20 samt eingelegter Supplik von 1545 Juli 29 beantragt, im Prozeß zwischen dem Administrator einerseits und Abt und Konvent des Klosters Schöntal (in speciosa valle vulgo Schonthal) andererseits fortzufahren und die Gegenseite vorzuladen. Er lädt daher alle, die vom Administrator dazu aufgefordert werden, unter Androhung von Exkommunikation, Suspension (suspensionis a divinis) und Interdikt innerhalb von zwölf Tagen nach erfolgter Ladung bzw. auf den darauffolgenden Gerichtstag vor sein Hofgericht (Spirae in curia...nostrae residentiae).- Der Notar Markus Zipperer aus Ötlingen (Oitlingen) im Bistum Konstanz (Constantiensis), Notar des bischöflichen Hofgerichts und des Generalvikariats zu Speyer, in diesem Prozeß Schreiber des Generalvikars, bestätigt dies alles und unterschreibt das von anderer Hand geschriebene Notariatsinstrument.
- Signatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {Insert in B 250 U 198}
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Worms (Wormatiae)
Siegler: Hieronymus, Erzbischof von Rossano
Überlieferungsart: Insert
Anmerkungen: Insert in der Zitation von 1546 Juni 22 (U 198), lat.
- Kontext
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Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II >> Schöntaler Propsthof >> Georg Muspach, Lizentiat des Rechts, Dekan von St. German und Moritz in Speyer, vom Heiligen Stuhl bestellter Richter und Kommissar, an alle Kleriker der Städte und Bistümer Speyer und Würzburg (Spirensis et Herbipolensis): In Gegenwart des Notars und der Zeugen hat Adam Eernher von Themar, Advokat am Reichskammergericht und geschworener Prokurator des Fürsten Wolfgang, Administrator des Hochmeistertums des Deutschen Ordens und Deutschmeisters, unter Vorlage der wörtlich inserierten Kommission des Hieronymus Verallo, Erzbischof von Rosano (Rossaniensis) und Statthalter (locumtenens) der Sacra Romana Rota, Nuntius (cum potestate legati de latere nuntius) des Heiligen Stuhls bei Kaiser Karl (V.) und für ganz Deutschland, von 1545 Juli 20 samt eingelegter Supplik von 1545 Juli 29 beantragt, im Prozeß zwischen dem Administrator einerseits und Abt und Konvent des Klosters Schöntal (in speciosa valle vulgo Schonthal) andererseits fortzufahren und die Gegenseite vorzuladen. Er lädt daher alle, die vom Administrator dazu aufgefordert werden, unter Androhung von Exkommunikation, Suspension (suspensionis a divinis) und Interdikt innerhalb von zwölf Tagen nach erfolgter Ladung bzw. auf den darauffolgenden Gerichtstag vor sein Hofgericht (Spirae in curia...nostrae residentiae).- Der Notar Markus Zipperer aus Ötlingen (Oitlingen) im Bistum Konstanz (Constantiensis), Notar des bischöflichen Hofgerichts und des Generalvikariats zu Speyer, in diesem Prozeß Schreiber des Generalvikars, bestätigt dies alles und unterschreibt das von anderer Hand geschriebene Notariatsinstrument.
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 250 Deutscher Orden: Kommende Mergentheim II
- Laufzeit
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1545 Juli 29 (quarto kalendas Augusti pontificatus...Pauli papae tertii anno undecimo)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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19.04.2024, 07:58 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1545 Juli 29 (quarto kalendas Augusti pontificatus...Pauli papae tertii anno undecimo)