Urkunde
Henrich Rosen, „Einwohner der Dorfschaft Wormeln“, bekennt für sich und seine Ehefrau Ilsabein, dass ihm Johannes Rosen, Bürgermeister der Stadt Warburg, 20 Rtlr „an guten, vollgültigen, ganzen und halben brandenburgischen Markstücken“ geliehen habe, der Tlr zu viereinhalb Kopfstücken gerechnet, womit er eine halbe in der Wormelner Feldmark gelegene Hufe Meierland wieder einlösen will. Dieses Landstück war seiner verstorbenen Schwester Maria und deren Mann Wilhelm Igelß als Mitgift überlassen worden. Rosen setzt zwei Morgen Land, die am Grünen Weg in Wormeln auf den Calenberg zu zwischen Jürgen Michaelß und Liborius Holtzminner liegen, zum Pfand. Der Gläubiger soll von jedem Morgen dieses Landstücks im Winter einen Scheffel Roggen und im Sommer einen Scheffel Hafer als Pacht abtragen. Sollte der Gläubiger verziehen, so soll der Schuldner ihm die 20 Rtlr vor dem Wegzug bezahlen. Ansonsten wird eine vierteljährliche Ablösung bei vierteljährlicher Vorankündigung vor Petri (29. Juni) vereinbart. Da der Schuldner des „Schreibens unerfahren“ ist, bittet er den Notar Johannes Götten, die Schuldurkunde aufzusetzen und zu unterschreiben. Zeugen sind die Weldaer1) Einwohner Thomas Rampendahl und Wilhelm Rammen.
- Archivaliensignatur
-
B 614u, 29 - Band: Regest
- Formalbeschreibung
-
Vermerke: Wormeln Akten 29, Ausfertigung, Papier, Unterschrift des Notars.
1) Sw Warburg (Stadt Warburg).
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Ausstellort: Warburg
- Kontext
-
Kloster Wormeln - Urkunden >> 2. Regesten aus Akten
- Bestand
-
B 614u Kloster Wormeln - Urkunden
- Laufzeit
-
1688 März 7
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
24.06.2025, 14:16 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1688 März 7