Amtsdruckschrift | Monografie | Verordnung

Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friederichs Herzogen zu Mecklenburg, Fürsten zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Grafen zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herrn, [et]c. [et]c. Patent, wodurch das Schiessen und Fangen der Vögel und des Flügel-Werks während der Heck-Zeit verbothen wird : Schwerin den 28. May 1757.

Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friederichs Herzogen zu Mecklenburg, Fürsten zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Grafen zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herrn, [et]c. [et]c. Patent, wodurch das Schiessen und Fangen der Vögel und des Flügel-Werks während der Heck-Zeit verbothen wird : Schwerin den 28. May 1757.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Weitere Titel
Patent, wodurch das Schiessen und Fangen der Vögel und des Flügel-Werks während der Heck-Zeit verbothen wird
Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
VD 18
VD18 10103260
Umfang
[2] Bl. ; 2°
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10103260

Beteiligte Personen und Organisationen
Erschienen
Schwerin : Bärensprung , 1757 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:49 MESZ

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Objekttyp

  • Amtsdruckschrift ; Verordnung ; Monografie

Beteiligte

Entstanden

  • Schwerin : Bärensprung , 1757 -

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