Urkunde

Herman [III.] und Jorge Riedesel, Gebrüder, Erbmarschall zu Hessen, Katherina und Anna, ihre ehelichen Hausfrauen, verkaufen Henne Schaufuß (Schaw...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
303
Alt-/Vorsignatur
Abt. 9, Nr. 11,15
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament (49,5 x 48,8 cm) mit vier anhängenden Siegeln (alle gut erhalten)
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: vff unsi liebin ffrauwen abent Assumptionis

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Herman [III.] und Jorge Riedesel, Gebrüder, Erbmarschall zu Hessen, Katherina und Anna, ihre ehelichen Hausfrauen, verkaufen Henne Schaufuß (Schawefuß), Burgmann zu Alsfeld (Alsfelt), ihrem besonderen guten Freunde,36 Silberlinge Gülte auf Michaelis aus ihrem Gericht, Gülten, Renten, Zinsen und Aufkommen zu Oberohmen (Ubirn Oemen), wie es Herman (II.) Rietesel, Ritter, ihr lieber Herr und Vater selig, von den Waise zu Fauerbach (Weysen von Furbach) mit Verwilligung der Lehensherren gekauft hat, für 600 rheinische Silberlinge Frankfurter (Frangforter) Währung und heißen Schultheiß, Schöffen, Männer und Untersassen des Gerichts, diese Gülte zu entrichten und den Käufern darauf zu schwören. Wenn das Gerich verwüstet, verbrannt, verheert, verdebt und beschädigt würde, das es die Gülte nicht mehr zahlen könnte, so verpflichten sich die Verkäufer, binnen vier Wochen nach der Mahnung entweder die Hauptsumme zurück zu zahlen oder die Gülte anderweit zu versichern. Sie übergeben den Verkäufern den Versatzbrief von Wilhelm Waise (Weise) und Gude, seiner ehelichen Hausfrau, über zwei Drittel an dem Gericht für Henne Waise und Ritter Herman (Nr. 413) und den Willigungsbrief der Vettern, der Edlen Eberhart von Eppstein, Herrn zu Königstein (Epsteyn, Konnigesteyn) und Wernher, Herr zu Münzenberg (Muntzenberg). Den Schutz des Gerichts sollen die Verkäufer weiter ausüben. Wiederkauf nur mit eigenem Geld nach vierteljähriger Kündigung auf Michaelis vorbehalten. Weiterverkauf gestattet, doch nicht an einen Landesfürsten. Den Käufern ist erlaubt, in dem Gericht, mit Hasen und Rehen Wildbret zu jagen.

Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: "Herman und George Riedesell versetzen von ihren Renthen und Gefällen zu Oberohmen jährlich zu heben 36 fl 600 fl. Haubtgeld an Henn Schawnfuß burckman zu Alßfeld Anno 1469"

Vermerke (Urkunde): Siegler: 1. Siegel: Herman Riedesel 2. Siegel: Jorge Riedesel(für ihre Hausfrauen) 3. Siegel: Kurt von Ehringshausen (ihr Schwager) 4. Siegel: Schultheiß Mebyß von der Asseburg (Asseborgk)

Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 1072

Kontext
Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach >> 1451 - 1500
Bestand
B 13 Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach

Laufzeit
1469 August 14

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1469 August 14

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