Bestand

Kirchenleitung (Lübeck) (Bestand)

Bestandsbeschreibung: 1895 wurde die Verfassung der Lübecker Landeskirche durch den Senat der Hansestadt erlassen. Der Kirchenrat war die oberste Kirchenbehörde der Landeskirche mit Gesetzgebungsbefugnis. Ihm gehörten auch Mitglieder des Senats an. 1921 wurde durch die neue Verfassung die Trennung von Staat und Kirche vollzogen.
Der Kirchenrat war jetzt ein ausschließlich kirchliches Gremium. 1933 löste sich der Kirchenrat auf, und seine Rechte gingen auf einen Kirchenausschuss über. Die Landeskirche wurde nach dem „Führerprinzip" vom Landesbischof geleitet. 1948 wurde eine neue Verfassung angenommen mit dem Landesbischof als Vorsitzenden der Kirchenleitung (früher Kirchenrat), die bis zur Gründung der Nordelbischen Kirche 1977 in Kraft blieb.

Bestandssignatur
13.00 Kirchenleitung (Lübeck)

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 1 Landeskirchen vor 2012 >> 13 Ev.-Luth. Kirche in Lübeck (1895-1976) >> 13.0 Kirchenleitende Organe

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Letzte Aktualisierung
07.04.2025, 12:26 MESZ

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Objekttyp

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