Amtliche Publikation | Verordnung
Entwurf eines Forst-Gesetzes nebst dessen Begründung
- Alternative title
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Forstgesetzes
- Location
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Oecon. 2071 x
- VD18
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VD18 15330451
- Dimensions
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8
- Extent
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102 S.
- Language
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Deutsch
- Notes
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Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Karlsruhe, Druck der Ch. Th. Groos'schen Buchdruckerei.
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb10300211-5
- Last update
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27.11.2025, 8:47 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Landwirtschaft
- Amtsdruckschrift
- Verordnung
- Botanik
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Bey Hoch-Fürstl. Cammer muß man mit äusserstem Mißfallen wahrnehmen, was massen der - Anno 1692. in Druck emanirten Hoch-Fürstl. Wald-Ordnung, und denen selbiger appendicirten - sowohlen, als alle bißherigen- in Forst- und Wildbahns-Sachen ... Ausschreiben entgegen, theils Wildmeistere und Forst-Bediente ... schädliche Unterschleiffe ... zu committiren ...
Von Gottes Gnaden, Christian Friederich Carl Alexander, Marggraf zu Brandenburg ... Fügen andurch allen Landes-Hauptleuten, Ober-Amtmännern, Ober- und Forstmeistern, Unter-Beamten, und Forst-Bedienten ... zu wissen: Nachdeme ... durch das erfolgt- Hochseelige Absterben weyland Sr. des regierenden Herrn Marggrafen Friedrich Christian ... die erledigt-Fürstlich-Culmbachische Lande und Unterthanen, Uns, als alleinigem Erb- und Nachfolger ... zugefallen ...
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, ... Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Nachdeme Wir Uns gnädigst entschlossen haben, alle Jahr General-Forst-Wirtschafts-Etât entwerfen, und zur gnädigsten Approbation unterthänigst vorlegen zu lassen, un das samtliche Forstwesen in Unsern Herzoglichen Landen in eine immer bessere Einrichtung zu sehen, und darinnen zum allgemeinen Besten des Staats und der Nachkommenschaft zu erhalten: ...
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, [et]c. [et]c. Unsern Gruß zuvor, Ehrsamer, Liebe Getreue! Wir lassen Euch mittelst angeschlossenen Extracts hiemit gnädigst ohnverhalten, wessen Wir Uns vermög des mit Gemeinen Prælaten und Landschafft errichteten neuesten Verglichs-Recesses ad Class. II. §. 25. wegen Piorum Corporum, und Hospithäler im Land, besonders in Ansehung desjenigen, was selbige an Unsere Herzogliche Rent-Sammer, ingleichem die Ober-Forst-Aemter, oder sonsten Anlehnungs- oder auf andere Weise hergegeben, ... : Solitude, den 27ten Junii 1770.
Demnach Se. Hoch-Fürstl. Durchl. Unser gnädigster Fürst und Herr, [et]c. denen Anno 1720. neu-constituirten Forstmeistern, zwar dieses Prædicat fernerhin lassen; hingegen selbige, von denen ihnen, nach der- im Monat Aprilis, erstgedachten Jahrs, in Druck publicirten besondern Instruction, damahls gnädigst übertragenen Verrichtungen, gänzlich dispensiret, und die Incumbenz von Besorgung der Forst- und Wald-Sachen, mit und neben der Obrist-Jägermeisterey und Obrist-Forstmeisterey, denen Ober- und Aemtern, ... anvertrauet wissen wollen ... : [Signatum unter eigenhändiger Dero höchsten Unterschrifft. Onolzbach, den 30. Dec. 1722.]
Von Gottes Gnaden, Christiana Charlotta, verwittibte Marggräfin zu Brandenburg ... Nachdeme aus einigen berichtlichen unterthänigsten Anzeigen mißfällig zu vernehmen gewesen, und bey der Obrist- Jäger- und Forstmeisterey-Verwesung vorkommen ist ... welcher gestalten dem kleinen Waidwerck ... manchfaltige Abbrüche, Schäden und Hindrungen in dessen Ubung zugefüget werden ... Als ergehet hiermit unser ... Befehl ... daß zumahlen von denen Aemtern, Jagd- und Forst-Bedienten, wieder die Ubertrettere denen Wildbahns-Verordnungen und Edicten fleißige Obsichten getragen, die Verbrechere und die verdächtige Personen erforschet ... damit vorbesagten Hoch-Fürstl. Wild-Bahns Mandaten und Befehlen in allen Puncten genau und gehorsamlich ... nachgelebet ... : [Onolzbach, den 7. Septembris, Anno 1726]
Von Gottes Gnaden, Christiana Charlotta, verwittibte Marggräfin zu Brandenburg ... Nachdeme aus einigen berichtlichen unterthänigsten Anzeigen mißfällig zu vernehmen gewesen, und bey der Obrist- Jäger- und Forstmeisterey-Verwesung vorkommen ist ... welcher gestalten dem kleinen Waidwerck ... manchfaltige Abbrüche, Schäden und Hindrungen in dessen Ubung zugefüget werden ... Als ergehet hiermit unser ... Befehl ... daß zumahlen von denen Aemtern, Jagd- und Forst-Bedienten, wieder die Ubertrettere denen Wildbahns-Verordnungen und Edicten fleißige Obsichten getragen, die Verbrechere und die verdächtige Personen erforschet ... damit vorbesagten Hoch-Fürstl. Wild-Bahns Mandaten und Befehlen in allen Puncten genau und gehorsamlich ... nachgelebet ... : [Onolzbach, den 7. Septembris, Anno 1726]
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal, &c. Thun hiemit kund und zu wissen: Demnach Uns die gesamte Meister des Saiffensieder- und Liechtermacher-Handwercks Unsers Herzogthums, schon mehrmalen unterthänigst zu erkennen gegeben, welchergestalten sie mit keiner eigenen Ordnung noch Laden versehen ... Als haben Wir aus Landesherrl. Macht und Gewalt mit Anrichtung einer neuen Zunfft, auch Ertheilung eigener Ordnung ihnen ... willfahrt, und zu solchem Ende nachstende Articul aufsetzen lassen ...