Akten
7/12,1 [Nr. 7]: Senatsbeschluss zur Ergänzung der Buchbinder-Ordnung.
Enthält: Bl. 141-147: Decretum Senatus, 5.3.1678: Ergänzung der Buchdrucker-Ordnung: 1.) Beim Meisterstück legt der neue Meister nur 2 fl. in die Lade, das Trinken während der Ausfertigung und die statutenwidrige Mahlzeit nachher werden abgeschafft (a. Rd.: auf 1/2 fl. pro Person eingeschränkt).; 2.) Verbote an die neuen Meister, Gesellen und Lehrlinge zu halten, sind statutenwidrig und werden kassiert. 3./4.) Die Beschauung eines Meisterstücks und die Rechnungsabhör sind vorher dem Rektor anzumelden, der jemand dazu abordnen wird.; 5.) Die Handwerksväter werden von Rektor und Regenten gewählt.; 6.) Ein Meister darf nur 2 Personen, ob Lehrlinge oder Gesellen, halten.; 7.) Auch Meistersöhne haben nach 4 Jahren ein Meisterstück zu machen, doch kann ihnen etwas darum nachgelassen werden.; 8.) (Nachtrag a. Rd.) Als Meisterstück tritt an Stelle der selten gewordenen Topographie des Seb. Münster jetzt ein Tomus von (Martin) Zeillers Topographie (Frankfurt, Merian); alle 20 Jahre wird ein neues Werk bestimmt; Im Prozess des Christoph Albich gegen die Meister des Handwerks (Vgl. Nr. 58 Neusch.) wird erkannt: Albich ist Meister und darf ein halbes Jahr lang keinen Lehrling, wohl aber Gesellen ahlten. Reinschrift, ergänzt v.d. Hd. d. Univ. Sekr. Johann Adam Kurrer, s.d.; Bl. 148-149: Früherer E. v.d. Hd. Kurrers, korr., ohne das Urteil
- Archivalientitel
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Buchbinder, Fasz. I: Nr. 1-48
- Alt-/Vorsignatur
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(Neusch. Nr. 59)
- Umfang
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1 SSt
- Kontext
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Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II) >> 9. Buchbinder (1575-1810) >> Buchbinder, Fasz. I: Nr. 1-48
- Bestand
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UAT 7/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II)
- Laufzeit
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1678
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.07.2025, 11:48 MESZ
Datenpartner
Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- 1678