Bestand
Brauweiler, Urkunden AA 0170 (Bestand)
Rechtsgeschäfte
Form und Inhalt: Brauweiler: Benediktiner, 1024-1802. - Vgl. Friedrich Wilhelm Oediger, Das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf und seine Bestände, Bd. 4, Siegburg 1964, S. 68-71 (mit ausführlichen Literaturangaben und weiteren Quellenhinweisen).
Übersicht:
Über die Stiftung der Abtei Brauweiler berichtet die zur Zeit des Abtes Wolfhelm (gegen 1090) abgefasste Vita Ezonis oder Historia fundatorum et fundationis monasterii Bruwilarensis, gleich wertvoll für die Spezialgeschichte der Abtei wie für die allgemeinen Reichsverhältnisse der betreffenden Zeit. Die den Ursprung der Kongregation begleitenden Einzelheiten verlieren sich wie immer in das Sagenhafte, welches auch die erwähnte Historia, deren einzig vollständigen Text das Archiv in einer Abschrift des vorigen Jahrhunderts besitzt, (siehe das Handschriftenverzeichnis A, No. 19), nicht aufhellt. Im tiefsten Walddickicht lag eine dem Heiligen Medardus gewidmete hölzerne Kapelle, ungekannt und von Niemandem mehr betreten, bis der Sage nach eine trächtige Sau, die dort ihre Jungen geworfen, einen Landmann zur Entdeckung derselben führte. Ihre Errichtung wird einem gewissen Brun zugeschrieben und davon der Name Brunwilare, wie er zuerst lautete, abgeleitet. Wie es sich auch hiermit verhalten mag, so viel ist gewiss, dass dicht über seiner Kapelle die Gebäude der Abtei emporstiegen. Es war im Jahre 1024, am 13. April, wie die Chronik erzählt, als Pfalzgraf Ezzo und seine Gemahlin, die Kaisertochter Mathilde, an der Ostseite der Kapelle den ersten Stein zu dem Kloster legten. Der gefeierte Abt Poppo von Stablo-Malmedy war dazu ausersehen worden, der neuen Stiftung die erste Organisation zu verleihen und sandte demnach 7 Klosterbrüder dorthin, denen er einen Abt namens Ello vorsetzte. Im fünften Jahre nach der Grundsteinlegung, im Spätherbst des Jahres 1028, konnte die Abtei durch Erzbischof Piligrim von Köln zu Ehren der Heiligen Nikolaus und Medardus eingeweiht werden. Die am Tage der Weihe, dem 10. Oktober (nicht, wie die Chronik meldet, dem 8. November) vollzogenen Urkunde Erzbischofs Piligrim (siehe No. 1.) eröffnet die Reihe der urkundlichen Data und gibt zuerst von den Gütern Kunde, mit denen die Stifter die neue Kongregation ausstatteten. Außer dem pfalzgräflichen Allodium Brunwilre und dessen Wildbanne bildete die östliche Hälfte des Waldes Vele oder Will, dessen andere Häfte Ezzos Bruder Pfalzgraf Hezelin mit dem Gute Bergheim der Abtei Kornelimünster geschenkt hatte, einen Hauptbestandteil ihrer ersten Besitzungen, während sich zum Teil dicht um die Abtei die Orte Lövenich, Freimersdorf, Königsdorf, Dansweiler, Glessen, Kirdorf, Ichendorf, Schlenderhan, Sinthern, Manstedten, samt den Walddistrikten Widehowe, Hanepuzze, Asp und Bram reichten. (No. 1. 2. 3. 4. 6.) Piligrim selbst fügte bei Gelegenheit der Einweihungsfeier dazu noch fünf Häuser zu Altenrath und ein Haus in der Stadt Köln (No. 1). Richeza, die unglückliche Gemahlin König Wenzeslaus‘ von Polen, die nach ihrer Flucht aus Polen in ihrer rheinischen Heimat lebte, nahm mit ihren Brüdern Otto und Hermann und ihrer Schwester Thephanu, Äbtissin von Essen, die genannten Stiftungsgüter anfangs erbrechtlich in Anspruch, dieselben verzichteten jedoch darauf im Hinblick auf den frommen Sinn ihrer Eltern im Jahre 1051 (No. 4) und bereicherten sogar die Abtei durch neue und ansehnliche Schenkungen. Vor Allen ist es Richeza, die als eine Hauptwohltäterin des Klosters erscheint. Von ihr erhielt die Abtei die wichtigen Güter an der Mosel, unter denen namentlich Klotten eine so bedeutende Rolle in ihrer Geschichte spielt. In der Urkunde, worin Kaiser Heinrich III. diese Schenkung an Brauweiler bestätigte (No. 5. 7.) und der Hof Klotten nebst Gütern zu Kaifenheim, Eller, Bremm, Kaisersesch, Warburg, Wirfus, Cabelacherhöfe, Weiler, Polch, Cochem, Land, Merl, Reil, Engkirch, Lutzerath, Driesch, Oettingen als Bestandteile derselben genannt werden, verlieh er der Abtei zugleich Zollfreiheit auf dem Rhein und auf der Mosel sowie das Markt- und Münz-Privilegium. Später (1051 und (1054) fügte Königin Richeza noch Grundstücke zu Klotten, sowie verschiedene Ministerialen und Hörige mit ihren Benefizien zu Lutzerath, Driesch, Gelsdorf, Wannersdorf, Meckenheim, Rupelrath, Peppenhoven, Happerschoß u.s.w. hinzu (No. 8. 10.) die Vogtei über Klotten war ihrem Vetter, dem Pfalzgrafen Heinrich, als Herrn der Burg und Stadt Cochem und unter ihm dem Gaugrafen Ricco, zu Teil geworden (No. 5. 7. 11.), mit der Bestimmung, dass nach Heinrichs Tode dessen nächste Verwandte und in Ermangelung derselben später die Erzbischöfe von Köln die Vogtei ausüben sollten.
Wenige Jahre nachher sollte die Abtei wieder Klotten verlieren, indem Erzbischof Anno II. in seinem Bestreben, das Ansehen und die Hoheit der Kirche zu heben, auf Grund einer von Richeza erwirkten Disposition, dass Klotten demjenigen Kloster zugehören solle, in welchem sie beerdigt werden würde, (siehe A. B. I. 159. 220.) nach ihrem Tode (1063) dasselbe dem von ihm gegründeten Mariengradenstifte zuwendete (1075), nachdem er die Leiche von Brauweiler, wo Richeza ihre Begräbnisstätte sich schon 1051 ausbedungen (siehe No. 8), nach Mariengraden versetzt hatte. (A. B. I. 220). Die Abtei, welche in der Verfügung des Erzbischofs einen gewaltsamen Eingriff in ihre Recht erblickte, tat ihr Möglichstes, um das verlorene Gut wiederzuerlangen und setzte es auch durch, dass unter Abt Wolfhelm (1065-91), im Jahre 1090, der langjährige Streit mit dem Mariengradenstifte durch Erzbischof Hermann III. dahin entschieden wurde, dass die Abtei Klotten für immer behielt, dagegen ihre Besitzungen zu Ankelbach, Remagen, Enkirch, ”Turendale“ und Senhals dem Stifte abtrat (No. 14). Der Streit wegen Klotten ist auch insofern merkwürdig, als sich daran die Frage nach der Echtheit der Bestätigungsurkunden Kaiser Heinrichs III. (No. 4. 6., 5. 7.) geknüpft hat, die in zwei aus den Jahren 1051 und 1056 datierten Fassungen vorliegen. Das Auffallende, dass beide Urkundenpaare (4+6 und 5+7) in ihrer zweiten Fassung vom 20. August 1051 datieren und dabei Erzbischof Anno II. als Zeuge genannt ist, verschwindet nach Vergleichung der Urkunde Richezas vom Jahre 1056 (siehe No. 11) , in welcher dieselbe ausdrücklich hervorhebt, wie sie zu seiner Zeit zu Kaiserswerth in Gegenwart Kaisers Heinrich III. sowie des Erzbischofs Anno II. ihr Gut Klotten nebst allen ihren Besitzungen in seiner Gegend an Brauweiler übertragen habe. Denn da in den Fassungen No. 4 und 5 Couphyngin, Kauffungen, in den beiden anderen, No. 6 und 7, aber Kaiserswerth als Ausstellungsort bezeichnet ist, so stimmt letzteres vortrefflich zu der Urkunde der Richeza, und man begreift, wie durch einen Irrtum des Schreibers, der die älteren Urkunden zu Grunde legte, die alte Jahreszahl in das Datum der erneuerten eingeschlichen.
Außer den Gütern an der Mosel, deren Mittelpunkte Klotten und Mesenich mit ihren Haupthöfen blieben, sowie den erstgenannten der Ezzo’schen Schenkung, von denen 7, die Dörfer Sinthern, Manstedten, Brauweiler, Dansweiler, Königsdorf, Freimersdorf und Widdersdorf, die Herrlichkeit Brauweiler bildeten (No. 169) traten in dem leider nur zum kleineren Teile erhaltenen Archive zunächst an Brauweiler und seinen Wald angrenzend besonders Pier und Merken mit dem Walde Orning (No. 16. 22. 47. 185.), ferner Hof zu Zehnte zu Auenheim (No. 38), der indessen schon 1280 an die Katharinen-Kommende zu Köln kam (No. 41), Land und Einkünfte zu Widdersdorf, (No. 48. 53. 65. 73. 181.), den Hof zu Bürgel mit dem Kirchenpatronat zu Bürgel und Zons (No. 32. 53. 55.), welche sie durch Tausch mit dem Knappen Reinhard Zobbe von Ingendorf (um 1360, siehe No. 60. 61. 62) und mit der Abtei Deutz erworben (No. 59), ein Hof zu Prieden (No. 100), der 1594 veräußert wird (No. 142), das adlige Haus mit Hof zu Urfel (No. 151. 152. 180.) seit 1676, die Einkünfte der Abtei Siegburg zu Pier und Merken seit 1751 (No. 153.), Güter im Gerichte Quadtrath, (No. 167i) Hof und Zehnte zu Glessen, (No. 167 l. r.), zu Lövenich, (No. 167 m) zu Ichendorf (No. 177), Uedorf (No. 179), Land in der Herrlichkeit Dormagen, (No. 183), Weinberge zu Pommern (No. 191) und bei Geisenheim (No. 192) hervor. Am meisten begütert war die Abtei in und bei Zons, bei Pier und in der Herrlichkeit Brauweiler selbst. Von manchen Gütern, welche der Abtei zeitweise gehört, mag die Kunde untergegangen sein.
Einen Blick in die Rechtsverhältnisse der Abtei eröffnen uns mehrere Streitigkeiten, von denen die Urkunden berichten. Die Vogtei über Brauweiler war um die Mitte des 14. Jahrhunderts in den Händen der ritterlichen Familie von Kentenich, wurde aber nur zur Hälfte von ihr ausgeübt, während die andere Hälfte an den Ritter Carsilius von Pallant zu Afterlehen verliehen war. Ein Streit über die Gerechtsame der Vogtei erhebt sich, dem wir beide Parteien 1362 vor Kaiser Karl IV. zu Aachen erscheinen und Sühne geloben sehen (No. 54); drei Jahre später, 1365, verkaufen die Gebrüder Philipp und Heinrich von Kentenich der Abtei ihre Rechte, der Ritter von Pallant tut das Gleiche, (siehe No. 56) und seit der Zeit ist der Bezirk von Brauweiler vogtfrei geblieben oder hat wenigstens dem Beschlusse der Abtei zufolge (No. 57) keinen ständigen Vogt mehr gehabt. Die Freude, welche die Abtei über die Ablösung der Vogtei empfand, bekundete sie dadurch, dass sie den Schöffen und Gemeinen des vogteilichen Bezirks zum Danke für die Beihilfe, die sie ihr zu ihrem großen Geldopfer geleistet, Freiheit von allen Zwangsabgaben und Kontributionen zusicherte. (No. 58).
Klotten und Mesenich, sowie die übrigen Besitzungen an der Mosel waren seit Richezas Zeit besonders privilegiert. Dort durfte kein Schatz erhoben werden; aller Wein, welchen die Abtei selbst oder durch ihre Hintertrassen gewann, konnte zollfrei auf Rhein und Mosel transportiert werden und mehrere Erzbischöfe von Trier (Egilbert, siehe No. 13, der große Balduin 1300, zufolge einer im 16. Jahrhundert niedergeschriebenen kurzen Relation über die Gründung und die Privilegien der Abtei) hatten zumal das letztere Recht bestätigt.
Wiederholt nahmen gleichwohl die Erzbischöfe von Trier die Landesherrlichkeit und Jurisdiktion über Klotten in Anspruch. Das abteiliche Archiv berichtet von einem Streite, der deshalb zwischen Erzbischof Jakob I. von Trier und dem Abt Arnold Quade im Jahre 1449 geführt ward. (No. 186). Wie eine 1457 unter Jakobs Nachfolger Johann II. abgeschlossenen Übereinkunft zeigt, behauptete sich Trier im Besitz des Hochgerichts (No. 76). Durch Richard von Greiffenklau (1511-1531), den wir kurz nach seiner Stuhlbesteigung die Zollfreiheit der abteilichen Weine bestätigen sehen, (No. 102), erlitten die Gerechtsame der Abtei eine noch empfindlichere Verletzung, indem derselbe nämlich aus Anlass der Sicking’schen Fehde und der aufrührerischen Bewegungen unter dem Landvolke zuerst eine Zwangsbede (exactio) für die Moselgüter vom Abte erpresste. So meldet wenigstens seine in diesen Dingen offenbar urkundlich unterrichtete Aufzeichnung (No. 186). Richards Nachfolger Johann III. bestätigte zwar das mehrgedachte Vorrecht 1536 (No. 113), schon im nächsten Dezennium wurden indessen die Streitigkeiten in ausgedehntem Maße wieder aufgenommen. Es waren vorzugsweise die Erzbischöfe Johann VI. und Johann V., von denen in den Jahren 1544-1550), die Hoheitsrechte samt der Vogtei über Klotten und die übrigen Moselgüter beansprucht und wiederholt Steuern dort erhoben wurden (No. 186), während Erzbischof Johann VI. um 1566 außerdem noch eine Türkensteuer ausschrieb (No. 166). Die Vogtei über Klotten hatte Burggraf Kuno von Cochem 1263 in Gegenwart des Erzbischofs von Köln zu Händen des Abtes unter der Bedingung resigniert, dass dieselbe inskünftig weder ein Ritter noch ein Ritterbürtiger bekleiden dürfe, und wie früher, so war auch später zumal nach dem Aussterben des alten pfalzgräflichen Hauses der Kölner Erzbischof von Rechtwegen Schutzherr und gleichsam Obervogt über die Moselgüter der Abtei. Die Urkunden und Akten des Archivs (besonders No. 186) geben über den Gang der Verwicklung mit Trier näheren Aufschluss.
Nehmen wir hinzu den langjährigen Streit mit der Familie von Stommel, namentlich mit Stephan von Stommel wegen der von Letzterem beanspruchten und gewaltsam behaupteten Gerechtsame im Pierer Walde - ein Streit, der nach den Urkunden und Akten mindestens von 1523 bis 1578 dauerte - (No. 108. 120. 122. 124. 132. 141. 175.), so werden wir zugleich in die Waldgebiete der Abtei eingeführt, welche von jeher einen hervorragenden Teil ihrer Besitzungen bildeten. Über die Verhältnisse der Waldbeerbten und der Nutzung geben die Urkunden daher auch manchen nicht uninteressanten Aufschluss. (No. 28. No. 35, über die 1258 vollzogenen Teilung des Waldes Vele mit Kornelimünster, No. 185 über Pier e)
Zu den Privilegien der Abtei, die ihr von verschiedenen Kaisern und Erzbischöfen bestätigt wurden, gehörten außer den erwähnten, der Schatzfreiheit zu Klotten und dem zollfreien Transport der Moselweine auf Rhein und Mosel (siehe No. 5. 7. 11. 102. 113. 159.) besonders noch die Schatz- und Zollfreiheit ihrer im Gericht Hülchrath belegenen Güter zu Ichendorf (No. 46.) Auch war für die Güter zu Bürgel durch den Grafen Wilhelm zu Burg 1373 der Abtei Schatz- und Abgabenfreiheit verliehen worden. (No. 61) Ein fernerer Vorzug, der die Abtei an ihren glänzenden Aufschwung erinnerte, lag in dem ihr als Wappen verliehenen Reichsadler, dem der Abtsstab in der Linken beigefügt war. (No. 123. 135. 146.)
Schließlich sind die zahlreichen Weistümer, namentlich der Höfe zu Klotten, Mesenich, Pier, zu erwähnen. (siehe No. 71. 72. 91. 92. 93. 97. 98. 101. 106. 121. 125. 126. 128. 133. 144. 154. 155. 185. 186. 187. 188. 190.)
In Betreff der Äbte und ihrer Reihenfolge sind außer dem Archive selbst das bei F. Cramer in der Inhaltsübersicht zu seinem projektierten Sammelwerke befindliche Verzeichnis und wenigstens für die ersten 150 Jahre die bekannten Annales Brunwilarenses (bei Böhmer, Fontes Rerum Germanicarum III, S. 382-385) als Quellen zu betrachten. Mit Hilfe derselben und der in anderen Klöstern und Stiftsarchiven enthaltenen Aufschlüsse ist die folgende Liste der Äbte zusammengestellt worden. Die den Namen in Klammern unmittelbar beigesetzten Jahreszahlen der Regierungszeiten gründen sich auf die Angaben der Annalen und einer in den ersten Jahren dieses Jahrhunderts verfassten kurzen Aufzeichnung der Geschichte der Abtei und ihrer Äbte (No. 156.).
Vgl. auch Chronicon Brunwylarense von G. Eckertz in den Annalen des historischen Verein für den Niederrhein 17 (1866), 119 ff.
Vgl. auch: Sauerland, Urkunden und Regesten zur Geschichte der Rheinlande aus dem Vatikanischen Archiv, Register am Ende von Böhmer 2 unter ”Bruwilrense“
Siehe auch: Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter von Kuipping/Kisky
Vgl. O. Oppermann, Die älteren Urkunden des Klosters Brauweiler, WZ 22. - Walter Bader, Brauweileriana, in: Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein 155/156 (1954), S. 463-471.
- Bestandssignatur
-
AA 0170 120.43.01
- Umfang
-
261 Einheiten; 19 Kartons
- Sprache der Unterlagen
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German
- Kontext
-
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.2. Geistliche Institute >> 1.2.1. A - D >> 1.2.1.17. Brauweiler
- Bestandslaufzeit
-
1028-1755
- Weitere Objektseiten
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- Letzte Aktualisierung
-
2025-03-06T18:28:25+0100
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1028-1755