Archivale

Der Ziegler Wilhelm ("Willin") Metzger, der Bierwirt und Karrer Konrad Franck und der Karrer Jakob Breinlin, alle drei Bürger zu Ulm, bekennen, dass ihnen der Kaplan an der Heiligkreuzkapelle in Ulm [abgegangen, Bereich Weinhof], die Kreuzwiese sowie Äcker in den Gemarkungen Ulm und Neu Ulm auf seine und ihre Lebenszeit verliehen hat. Sie verpflichten sich, die Güter in gutem Kulturzustand zu halten. Jeder von ihnen muss davon dem Kaplan jährlich 6 Imi Fesen und 6 Imi Hafer Ulmer Maß sowie 6 Pfund Heller Heugeld entrichten. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung oder Säumnissen in der Lieferung der Abgaben kann der Kaplan die Güter wieder einziehen.

Digitalisierung: Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm

Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International

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Archivaliensignatur
A Urk., 2917
Alt-/Vorsignatur
1655 / 2
Sonstige Erschließungsangaben
Sprache: Deutsch

Aussteller: Wilhelm Metzger, Konrad Franck und Jakob Breinlin, Bürger zu Ulm

Siegler: Die Ulmer Ratsherren und Bürger Georg Besserer (1) und Jodok ("Jos") Talfinger (2) auf Bitte der Beliehenen

Überlieferung: Orig.

Beschreibstoff: Perg.

Siegelbefund: Zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; 1 verloren, 2 stark beschädigt

Datum: Der geben ist vff sampstag nach sanndt Margrethen tag, 1502.

Kontext
A Urkunden
Bestand
A Urk. A Urkunden

Laufzeit
1502 Juli 16.

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 13:15 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1502 Juli 16.

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