Monografie | Verordnung
Instruction für das Chur-Mittel-Märckische Vormundschafts-Collegium wie bey demselben künftig das Depositen-Wesen in Ordnung zu halten : De Dato Berlin, den 2ten Januar 1763
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
[12] Bl, 2°, 2°
- Anmerkungen
-
P_Drucke_VD18
VD18 10028404
- VD 18
-
VD18 10028404
- Standort
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 38 in: 2"An 8630-1
- Reihe
-
VD18 digital
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
15.12.2023, 09:04 MEZ
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Entstanden
- Berlin : Henning , 1763
Ähnliche Objekte (12)
![Die Nichtigkeit der Einwendungen, welche in der Herzogl. Mecklenburg-Schwerinschen so genannten beglaubten Antwort enthalten, und dem Chur-Brandenburgischen Comitial-Gesandschafts-Memorial vom 19 Oct. a.c. wegen der über die Königl. Preuß. Trouppen geführten Beschwerden, entgegen gesetzt werden wollen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/597b2c16-de5f-46f8-9c36-69e31071385b/full/!306,450/0/default.jpg)
Die Nichtigkeit der Einwendungen, welche in der Herzogl. Mecklenburg-Schwerinschen so genannten beglaubten Antwort enthalten, und dem Chur-Brandenburgischen Comitial-Gesandschafts-Memorial vom 19 Oct. a.c. wegen der über die Königl. Preuß. Trouppen geführten Beschwerden, entgegen gesetzt werden wollen
![Edict, daß alle und jede Gesammthänder, Agnaten und andere, denen ein gegründetes Succesions-Recht in die vererbte Lehn-Güter zustehet, gehalten seyn sollen, dieses Recht binnen Einem Jahre bey Verlust desselben, in die geordnete Land- und Successions-Bücher eintragen zu lassen : Imgleichen, daß, und welchergestalt, alle Besitzere sothaner Güter, die geordnete Eintragung ihres Tituli Possessionis genauer, als bishero geschehen, zu beobachten haben ; De Dato Berlin, den 4. August 1763](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e2672ed6-1449-4a11-9f30-a0c145bfce45/full/!306,450/0/default.jpg)