Abschiedt Der Römischen Königlichen Maiestat, vnd gemeiner Stendt, auff dem Reichßtag zu Augspurg, Anno Domini M.D.L.V. auffgericht

Mit dem Augsburger Reichs- und Religionsfrieden erkannte das Reich das in der "Confessio Augustana" niedergelegte Bekenntnis und damit die lutherische Konfession an. Der Friede wurde 1555 auf einem Reichstag in Augsburg als Reichsgesetz verabschiedet. Im Druck erschien der Religionsfriede als ein Teil des so genannten Reichsabschiedes, der darüber hinaus noch weitere politische Beschlüsse enthielt. Den Reichstag einberufen hatte Karl V. (1519-1556). Der Kaiser und seine Berater waren nach jahrzehntelangen Konflikten zu der Einsicht gelangt, dass der Protestantismus nicht mehr besiegt werden könne. Der Wille zum Frieden war unter den Reichsständen zudem weit verbreitet. Die wichtigste Bestimmung des Reichsabschieds ist die freie Wahl des Bekenntnisses. Dies galt allerdings nur für die Reichsstände selbst, nicht dagegen für ihre Untertanen. Die im 16. Jahrhundert dafür geprägte lateinische Kurzformel lautete "cuius regio, eius religio" ("wessen Gebiet, dessen Religion"). In gemischtkonfessionellen Reichsstädten sollten auch weiterhin beide Glaubensrichtungen nebeneinander existieren dürfen. Die Auswirkungen des Reichsabschieds sind trotz seiner Bedeutung ambivalent zu sehen: Den Frieden sicherte er tatsächlich auf Jahrzehnte, barg aber auch den Keim künftiger Auseinandersetzungen in sich. Die Aufteilung in protestantische und katholische Territorien führte zu einem Ausmaß an Entfremdung, das letztlich den Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) mit verursachte. // Autor: Matthias Bader // Datum: 2016
Englische Version: With the Augsburg imperial and religious peace treaty, the empire recognised the confession of the "Confessio Augustana" and, therefore, the Lutheran confession. The peace was ratified in 1555 on a diet in Augsburg as imperial law. In print, the Peace of Religion appeared as part of the so-called imperial recess, which also contained further political resolutions. The diet had been called by Charles V (1519-1556). After decade-long conflicts, the emperor and his councillors had arrived at the conclusion that Protestantism could no longer be defeated. The desire for peace was also wide-spread among the estates. The most important resolution of the imperial recess is the free choice of the confession. This was only valid for the estates, not for the subjects. The short formula coined in the sixteenth century declared "cuius regio, eius religio" ("Whose realm, his religion"). In imperial cities of mixed confession, in future both confessions should be able to exist in parallel. Despite its importance, the effects of the imperial recess can be interpreted in different ways. Even though it secured peace for decades to come, it also contained the seeds of future conflict. The division into Protestant and Catholic territories led to a high degree of alienation that finally was also co-responsible for the outbreak of the Thirty Years War (1618-1648). // Autor: Matthias Bader // Datum: 2016

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Weitere Titel
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Abschied der römischen königlichen Majestät und gemeiner Stände auf dem Reichstag zu Augsburg
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.austr. 45#Beibd.3
VD16
VD16 R 801
Maße

Umfang
Ein ungezähltes Blatt, 2 ungezählte Seiten, 51 beidseitig bedruckte Blatt, ein ungezähltes Blatt, 22 ungezählte Seiten, 1 ungezähltes Blatt leer, 163 beidseitig bedruckte Blatt
Sprache
Deutsch

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Getruckt in der churfüstlichen Stadt Meyntz
(wer)
durch Franciscum Behem
(wann)
Anno Domini M. D. LV.
Beteiligte Personen und Organisationen

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10941300-1
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:47 MESZ

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Beteiligte

Entstanden

  • Anno Domini M. D. LV.

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