Archivale
Klage des Melchior Hanekow und seines Sohnes Johan ./. Johan von Hövel. Der Beklagte soll Johan Hanekow, als er auf dem Mühlenweg vor dem Hörstertor und in der Umgegend mit seinen Freunden spazieren ging, grundlos misshandelt und beleidigt haben. Er behauptet: der junge Hanekow sei durch seine Gerste gelaufen um Tauben zu schießen, und habe ihm Schaden zugefügt; er habe ihn nur von seinem Felde gejagt. Er erhebt Widerklage, da Johan H. und sein Bruder Melchior ihn beleidigt und ihm die Dachpfannen entzwei geschossen hätten. Er wird zu 18 Mark, Johan Hanekow zu 14 M. verurteilt (jede Partei muss die Höhe beschwören. In dem Urteil heißt es: der Beklagte habe zu viel getan.)
Enthält: Als Zeugen werden vernommen: 1. Bödeker Arent Voss, 40-50 J. alt; 2. Bäcker Bernd Austrup, 70 J. alt; 3. Schumacherknecht Herman Schmitjohan, 21 J. alt; 4. Gerdt Lohoeff, des Weinhändlers Sohn, 18 1/2 J. alt. Erwähnt werden: Bernhard Humperding, Laurenz Schevel; Henrich Boss; Engel Wiedtkamp in der Rosenstegge; Ursula zu Telt bei Mersman in Überwasser; Alhard Noese; Johan Kellingk; Bödeker Berndt Budde; Margarete zum Velthaus, Frau Berndt zum Kley; Henrich Trave; Bernhard Richters; Sofia Blising.
- Archivaliensignatur
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B-C Civ, 90
- Sonstige Erschließungsangaben
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Verweis: Siehe ferner Nr. 107
- Kontext
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Causae Civiles (Zivilprozessakten) >> 1601-1700
- Bestand
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B-C Civ Causae Civiles (Zivilprozessakten)
- Laufzeit
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1632 - 1634
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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17.09.2025, 15:14 MESZ
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1632 - 1634