Urkunden

(Rudolph Henrich von Minnigerode)

Archivaliensignatur
H 30, Uk Nr. 3 (Benutzungsort: Wernigerode)
Sonstige Erschließungsangaben
Inhalt: Rudolph Henrich von Minnigerode, Erb- und Gerichtsherr des Gerichtes Allerberg, belehnt, nach dem Tode seiner Brüder Adam und Otto Wilcke von Minnigerode als nunmehr Ältester der Franz-Linie, den Georg Ludwig Henrich Wilhelm von Minnigerode, als Ältester der Jobst-Linie mit seinem halben Anteil am zehnten zu Todtenhausen (wüst) bei Gieboldehausen mit allen Gerechtigkeiten, wie ihn zuvor Hans der Mittlere von Minnigerode von Hans Rösehut und dessen Brüdern zu Brochthausen erkauft und von Fürsten von Braunschweig-Lüneburg-Grubenhagen zum Lehen erhalten hatte. Die dann wieder damit belehnte Familie Rösehut zahlte als Lehnsgebühr ein Faß guten Einbeckschen Bieres oder 7 Taler.

Ort: Bockelnhagen

Kontext
Gutsarchiv Bockelnhagen >> 01. Urkunden >> 01.01. Afterlehen
Bestand
H 30 (Benutzungsort: Wernigerode) Gutsarchiv Bockelnhagen

Laufzeit
1740 Dez. 16

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Letzte Aktualisierung
17.04.2025, 15:19 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1740 Dez. 16

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