Asylum creditorum, oder Ahnleitung, wie sich ein jedweder Gläubiger zu verhalten, wenn er keine gütliche Bezahlung von seinem Schuldner erlangen kann, und welcher gestalt er ... den Hülffs-Proceß ... anstellen ... soll ...
- Location
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Augsburg, Staats- und Stadtbibliothek -- 4 Rw 531#(Beibd. 1
- Dimensions
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4 ̊
- Extent
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98 S.
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11221982-4
- Last update
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16.04.2025, 8:32 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Keyser, Georg
- Richter
Time of origin
- 1678
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Asylum Creditorum, Oder Ahnleitung Wie sich ein jedweder Gläubiger zuverhalten wenn er keine güthliche Bezahlung von seinem Schuldner erlangen kan und welcher gestalt er deßwegen entweder den HülffsProceß gebührend anstellen solcher auch von denen Gerichten verführet und einem jedweden zu dem seinigen verholffen werden soll : Allen Gerichts-Personen, angehenden Practicis, Notariis, und Gerichts-Schreibern, so wohl denen Kauff- und Handels-Leuthen, auch andern ... zum besten, [1]
Asylum Creditorum, Oder Ahnleitung Wie sich ein jedweder Gläubiger zuverhalten wenn er keine güthliche Bezahlung von seinem Schuldner erlangen kan und welcher gestalt er deßwegen entweder den HülffsProceß gebührend anstellen solcher auch von denen Gerichten verführet und einem jedweden zu dem seinigen verholffen werden soll : Allen Gerichts-Personen, angehenden Practicis, Notariis, und Gerichts-Schreibern, so wohl denen Kauff- und Handels-Leuthen, auch andern ... zum besten, 2