Sachakte
Fortgesetzte Anmerkungen über Hern Johann Staphan Pütters ... weitere Ausführung der Frage: Ob die erste Classe der zur Cammergerichts-Visitation bestimmten ... Reichs-Deputation nothwendig auf eine gewisse ... Zeit abgelöset werden müße und ob solches ... auf den 2. Nov. 1768 thunlich und rathsam sey? ... ... Frankfurt u. Leipzig: o. Verl. 40 S.
- Reference number
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3005, 1411
- Notes
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unvollständig
- Further information
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Vermerke: Deskriptoren: Reichskammergericht
- Context
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Deduktionen und andere Druckschriften >> 4 Andere Territorien >> 4.2 Reich >> 4.2.4 Reichskammergericht
- Holding
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3005 Deduktionen und andere Druckschriften
- Date of creation
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1768
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Last update
-
17.06.2025, 2:09 PM CEST
Data provider
Hessisches Hauptstaatsarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Sachakte
Time of origin
- 1768
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Johann Stephan Pütters Königlich Großbritannischen Churfürstlich Braunschweig-Lüneburgischen Hofraths ... Weitere Ausführung der Frage: Ob die erste Classe der zur Cammergerichts-Visitation bestimmten ausserordentlichen Reichs-Deputation nothwendig auf eine gewisse zum voraus, festgesetzte Zeit abgelöset werden müsse? und ob solches dermalen auf den 2. Nov. 1768. thunlich und rathsam sey?

Johann Stephan Pütters Königlich Großbritannischen Churfürstlich Braunschweig-Lüneburgischen Hofraths ... Weitere Ausführung der Frage: Ob die erste Classe der zur Cammergerichts-Visitation bestimmten ausserordentlichen Reichs-Deputation nothwendig auf eine gewisse zum voraus, festgesetzte Zeit abgelöset werden müsse? und ob solches dermalen auf den 2. Nov. 1768. thunlich und rathsam sey?

Johann Stephan Pütters Königlich Großbritannischen Churfürstlich Braunschweig-Lüneburgischen Hofraths ... Weitere Ausführung der Frage: Ob die erste Classe der zur Cammergerichts-Visitation bestimmten ausserordentlichen Reichs-Deputation nothwendig auf eine gewisse zum voraus, festgesetzte Zeit abgelöset werden müsse? und ob solches dermalen auf den 2. Nov. 1768. thunlich und rathsam sey?
