Serie
. Kloster Arnstein gegen Gemeinden Winden und Weinähr
Quad. 12: Zeugenverhör (1749) über die arnsteinische Jagdgerechtigkeit in Winden und Weinähr
Laufzeit: 1750-1806
Bemerkungen: Hessisches Hauptstaatsarchiv, Abt. 11: III b 62 I-III, V (RKG-Akten), III b 18-36, 62 I-II, IV, VI-VII (andere diesbezügliche Akten und Schriftstücke)
Quad. 16, 20, 21, 44, 46,48, 90: Auszüge aus Freiheitszeugnissen für Winden und Weinähr (1698)
Quad. 24: Auszug aus einer Hochgerichtskonvention (2.9.1717), das Jagdrecht in Winden und Weinähr betr.
Quad. 56: Auszug aus einem weinährischen Gerichtsprotokoll (3.9.1727)
Quad. 93, 94, 98: Auszüge aus Arnsteiner Holzmeisterrechnungen (1727, 1739 und 1749)
Quad. 105: Zeugenverhör (5.6.1752) über Gemarkungsgrenzen der beiden Dörfer
Quad. 114: Huldigung der beiden Dörfer (21.1.1738) an das Kloster
Ungestörte Nutzung der Arnstein allein zustehenden Jagdgerechtigkeit in winden- und weinähr'schem Gebiet, künftige Respektierung der landesherrlichen Gerechtsame des Klosters, Zahlung der wegen Abreißen eines klösterlichen Anschlags in beiden Dörfern verhängten Strafe, Ersatz aller entstandenen Schäden und Kosten
- Kontext
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Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
- Bestand
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1 Reichskammergericht
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- Letzte Aktualisierung
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17.06.2025, 14:10 MESZ
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