Archivbestand
Verträge des Staates mit Gemeinden und Privaten (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Jeweils nach Vertragsschluß in Einzelablieferungen ohne die zugehörigen Akten eingegangen. 1973 als Auslesebestand gebildet.
Inhalt und Bewertung
Enthält: Verträge der staatlichen Finanzverwaltung mit Gemeinden und Privaten über die Organisation der Gemeindeverwaltung, Kauf und Tausch von Grundstücken und Immobilien, Umwandlung, Kauf und Ablösung von Rechten und Abgaben, wirtschaftliche Beteiligungen, die in der Originalausfertigung dem Staatsarchiv übergeben wurden
Vorbemerkung: Nach am 2. November 1827 der Archivdirektion mitgeteilten, vom König genehmigten Grundsätzen sollten u. a. Originalurkunden über im Namen des Staates geschlossene Verträge an das damalige Kgl. Haus- und Staatsarchiv in Stuttgart abgeliefert werden. Doch war bei Verträgen, "welche sich auf Rechte und Verhältnisse des Staats im Inland beziehen, die Abgabe an das Archiv auf solche zu beschränken, welche wegen der Größe des Objekts oder aus irgendeinem anderen Grunde von besonderer Bedeutung sind wie Urkunden über wichtige Erwerbungen oder Veräußerungen von Grundeigentum und dergleichen". Während die zugehörigen Akten bei den Behörden, die die Verträge namens der Staatsverwaltung abschlossen, in der Regel den Forst-, Kameral- und Oberämtern, verblieben, wurden entsprechend dieser Anordnung auch Ausfertigungen über Verträge des Staats mit politischen und kirchlichen Gemeinden, Gesellschaften und Privaten an das Haus- und Staatsarchiv übersandt. Allerdings haben sich, nachdem weitere Verfügungen über die Abgabe von Vertragsausfertigungen nicht bekannt sind, offensichtlich die Vorstellungen über "wichtige" Verträge im Lauf der Zeit soweit gewandelt, dass die genannte Anordnung von 1827 schon seit der Mitte des 19. Jahrhunderts zunächst immer weniger und nach 1920 überhaupt nicht mehr angewandt wurde. Im einzelnen reichen die Verträge zur Organisation der Gemeinden bis 1838, weil später bei derartigen Fragen im allgemeinen die Gesetzesform verbindlich war, wie auch die Abmachungen über die Vermögensauseinandersetzung zwischen Staat und Gemeinden in den neuen Landesteilen nur rund ein Jahrzehnt umfassen, bis diese Aufgabe noch vor 1830 im wesentlichen bereinigt war. Ohne dass die Problemkreise schon völlig weggefallen wären, wurden auch Verträge über Nutzungsrechte, Abgaben und Komplexlasten und deren Festlegung und Ablösung nur bis etwa 1850/60 nach Abschluss an das Archiv übersandt, die Ablösungsverträge über Entschädigungsrenten bis 1920; ausgesprochene Immobilienverträge kamen bis 1874 ein, Verträge über wirtschaftliche Angelegenheiten insgesamt nur in wenigen Fällen bis 1860, Verträge über aufgenommene Staatsanleihen bis 1881. Im Archiv wurden zahlreiche dieser Verträge in die bereits vorhandenen altwürttembergischen Auslese- und Amtsbestände der heutigen A-Reihe eingegliedert, andere in die im Archiv gebildeten Oberamtspertinenzbestände der heutigen H-Gruppe. Wieder andere kamen in die Reichsstadt- und Klosterbestände der heutigen B-Reihe. Einige wenige Exemplare wurden in Zentralbestände aufgenommen wie den des Kirchenrats. Diese Einordnung war ganz nach wechselnden Pertinenzgesichtspunkten erfolgt und fügte sich von Anfang an nicht recht in die im wesentlichen nach der Provenienz eingeteilten Bestände des Stuttgarter Archivs. Dennoch hat auch K. O. Müller in seiner 1937 veröffentlichten "Gesamtübersicht über die Bestände der staatlichen Archive Württembergs in planmässiger Einteilung" diesen Umstand nicht weiter berücksichtigt. Erst später wurde in einzelnen Exemplaren der Gesamtübersicht bei den Beständen des Finanzministeriums unter der Signatur E 264 ein Bestand "Originalverträge des Staats (Finanzverwaltung u. a.) mit Gemeinden nach 1806 nebst Verordnungen betreffend Gemeinden, nach Kameralämtern geordnet" eingefügt. Es gibt allerdings bisher keine Anhaltspunkte, dass dann auch tatsächlich ein entsprechender Bestand gebildet wurde. Jedenfalls hat K. O. Müller in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg insbesondere aus altwürttembergischen Amtsbeständen bei deren Neuverzeichnung und auch bei anderer Gelegenheit einzelne Verträge entnommen und mindestens teilweise provienzgerecht bei den betreffenden Kameralamtsbeständen des Staatsarchivs Ludwigburg einschieben lassen. Als in gleicher Weise in Einzelablieferungen eingekommenen Staatsverträge und die Verträge mit Adligen 1965 und 1968 zu den neuen Beständen E 100 und E 105 zusammengefasst wurden, bot sich das selbe Verfahren auch für die Abmachungen mit Gemeinden, Gesellschaften und Privaten sowie mit dem Königshaus an. Noch ehe im Zusammenhang mit dem Einzug in das derzeitige Gebäude des Hauptstaatsarchivs die jetzt gültige Bestandsaufteilung zwischen dem Hauptstaatsarchiv und dem Staatsarchiv Ludwigsburg erfolgt war, konnte Anfang 1969 der damalige Archivinspektorenanwärter Wilfried Beutter unter Anleitung des damaligen Staatsarchivassessors Dr. Gerhard Taddey die Verträge mit Gemeinden, Gesellschaften und Privaten aus einschlägigen Beständen ausheben und verzeichnen. Doch wurden beide Bearbeiter nach Neuenstein versetzt. bevor diese Aufgabe abgeschlossen war. 1973/1974 hat dann der Unterzeichner weitere Repertorien überprüft, zusätzliche Stücke ausgehoben und Verzeichnung und Ordnung zu Ende geführt. Der Bestand umfasst nunmehr neben 90 Verweisen auf anderwärts eingeordnete oder nicht aufgefundene Stücke insgesamt 481 Verträge aus der Zeit von 1806-1920 mit Beilagen ab 1767 sowie im Anhang I die Gründungsurkunde der Gemeinde Königsfeld im Gesamtumfang von 0,80 lfd. m. Der Vollständigkeit halber wurden im Anhang II auch die Vereinbarungen zur Ergänzung des Kirchengesetzes von 1924 aufgenommen. Die erwähnte frühere Aufteilung auf eine Reihe von Beständen hat weder nach dem Gesichtspunkt der Provenienz noch nach solchen der Pertinenz befriedigt. Die weitere Eingliederung einzelner Stücke bei den entsprechenden Provenienzbeständen hauptsächlich des Staatsarchivs Ludwigsburg hätte zu gewissen Schwierigkeiten insbesondere bei solchen Verträgen geführt, an deren Abschluss mehrere Behörden und nur vorübergehend eingesetzte Kommissionen beteiligt waren, Der Eigenart der einstigen Ablieferung an das Archiv wird am ehesten ein nur die Verträge enthaltender Bestand gerecht. Nachdem die im wesentlichen vom Außenministerium oder diesem nachgeordneten Behörden abgeschlossenen Staatsverträge und Verträge mit Adligen mit den genannten eigenen Beständen am Ende der Bestandsgruppe des Außenministeriums eingeschoben sind, empfahl es sich, die namens der staatlichen Finanzverwaltung und des Ständischen Ausschusses getroffenen Abmachungen mit dem Könighaus, Gemeinden, Gesellschaften und Privaten am Schluss der Bestände des Geschäftsbereichs Finanzministerium einzugliedern. Während die Vereinbarungen mit dem Könighaus den besonderen Bestand E 266 ausmachen, wurden die Verträge mit Gemeinden, Gesellschaften und Privaten nicht weiter aufgeteilt, weil sie vielfach beispielsweise mit den Gemeinden und deren einzelnen Bürgern abgeschlossen wurden und sich auch vom Inhalt her nicht unterscheiden. In das neue Bestandsrepertorium wurden alle Verträge mit Gemeinden, Gesellschaften und Privaten aufgenommen, soweit sie an das Kgl. Haus- und Staatsarchiv, das heutige Hauptstaatsarchiv, in Einzelablieferungen abgegeben wurden und sich als solche in den Findbüchern nachweisen ließen. Der tatsächliche Bestand weicht hiervon insofern ab, als in ihn Vertrage nicht eingereiht wurden, die von Anfang an oder aber, wie geschildert, in späterer Zeit insbesondere bei den Kameralamtsbeständen provenienzgerecht oder, wie dies bei einigen Verträgen mit bürgerlichen Rechtsnachfolgern von Adligen der Fall ist, entsprechend der Pertinenz eingefügt wurden. Es fehlen im Bestand auch eine Reihe von Verträgen, die in älteren Repertorien ermittelt werden konnten, in den derzeit gültigen Findbüchern aber nicht auffindbar sind. Mindestens ein teil dieser Verträge dürfte ebenfalls in Beständen des Staatsarchivs Ludwigsburg aufgegangen sein, ohne dass dies in den Repertorien vermerkt wurde. Die an sich notwendige Nachforschung nach diesen Stücken, die an den Beständen hätte erfolgen müssen, ließ sich aus Zeitgründen leider nur in geringem Umfang durchführen. Nach dem Gesagten konnte sich die Bestandsgliederung nicht an irgendwelche Verwaltungsstrukturen anlehnen, auch eine Einteilung nach dem Inhalt der Verträge war insofern nur bedingt möglich, als die einzelnen Vereinbarungen oft ganz entsprechend den aktuellen , von der Sache her zuweilen sehr vielfältigen Gegebenheiten abgefasst sind. Dennoch wurde an der Sacheinteilung festgehalten, um bereits durch das Findbuch einen ungefähren Überblick über Art und Umfang der Abmachungen zu vermitteln. Solche, die inhaltlich in mehrere Gruppen passten, wurden deshalb auch mit Verweisen mehrfach angeführt. Lediglich auf Veränderungen im Bereich der Immobilien, die häufig im Tausch mit Abgaben, Ablösungen u. a. vorkamen und hier auch verzeichnet wurden, ist, um das Repertorium nicht über Gebühr aufzublähen, bei den ausgesprochenen Grundstücksverträgen nicht nochmals verwiesen. Dennoch sind irgendwelche Schlussfolgerungen aus der Zahl der hier aufgenommenen Verträge nur in begrenztem Umfang möglich, da, wie bereits erwähnt, die Ablieferungspflicht von den einzelnen Behörden sehr unterschiedlich gehandhabt wurde. Die Titelaufnahmen beschränken sich in der Regel auf den Hauptinhalt der Verträge sowie das Vertragsdatum und etwaige Beilagen. Reine Bestätigungs- und Genehmigungsvermerke wurden nicht angeführt, doch wird durch die Jahreszahlen im Anschluss an die Inhaltsangaben auf den Gesamtzeitraum verwiesen, aus dem die Verträge und die sonstigen, hier verzeichneten Schriftstücke und Einträge stammen. Der Umfang wird angegeben, wenn er ein Blatt oder Doppelblatt übersteigt. Dem Vertragstext beigebundene Anlagen werden vor dieser Umfangsangabe angeführt, lose Beilagen dahinter. Einzelne Lack- und Papiersiegel wurden bei der Verzeichnung nicht berücksichtigt. Die bisher gültigen Signaturen sind rechts neben den Titelaufnahmen vermerkt. Die zugehörigen Akten sind bei den entsprechenden Behördenbeständen zu suchen bzw.- von den Verhandlungspartnern her gesehen - in den Gemeinden-, Gesellschafts- und Privatarchiven. (Dr. Günter Cordes)
- Reference number of holding
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 267
- Extent
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479 Verträge
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945 >> Finanzministerium
- Date of creation of holding
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1806-1920
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
13.11.2025, 2:39 PM CET
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1806-1920