Bestand

Ephoralarchiv Potshausen (Rhauderfehn) (Bestand)

Enthält: Bis auf wenige Ausnahmen beginnt die systematische Überlieferung an General- und Spezialakten erst nach der Verlegung der Superintendentur nach Potshausen (1883). Hervorzuheben sind daher das Inspektionsprotokollbuch für die 5. Inspektion und entsprechende Protokollbücher für die Kirchengemeinden Amdorf, Backemoor, Breinermoor, Collinghorst, Detern, Filsum, Hollen, Neuburg, Potshausen, Uplengen, Rhaude und Westrhauderfehn, die nach Bildung der Inspektion 1766 bzw. 1829 (Westrhauderfehn) angelegt wurden und in der Handschriftenabteilung verzeichnet sind. Für alle vor 1900 gegründeten Kirchengemeinden sind Spezialakten vorhanden. Die Archivakten für Firrel, Steenfelde, Völlen und Völlnerkönigsfehn sind im Ephoralarchiv Leer (= LkAH D 81) verblieben und 1974 bzw. 2013 nicht nach Westrhauderfehn abgeben worden.

Geschichte des Bestandsbildners: Am 25. Mai 1744 starb mit Carl Edzard der letzte ostfriesische Fürst aus dem Hause Cirksena. König Friedrich II. von Preußen machte daraufhin sein in der Emder Konvention geregeltes Nachfolgerecht geltend und übernahm Ostfriesland als preußische Provinz. Die am 31. Juli 1744 zwischen den ostfriesischen Landständen und ihrem neuen Landesherrn zustande gekommene Übereinkunft legte fest, dass die bestehenden Landesverträge weiterhin Bestand haben sollten. Somit waren auch die kirchlichen Verhältnisse in Ostfriesland geregelt und die bestehenden Ordnungen und Gewohnheiten anerkannt. Die weitgehende Autonomie der Kirchengemeinden wurde ebenfalls belassen.
Das landesherrliche Kirchenregiment wurde ab diesem Zeitpunkt v. a. durch das seit 1643 in Aurich bestehende lutherische Konsistorium ausgeübt, welches dadurch schrittweise eine stärkere Bedeutung erlangte als in vorpreußischer Zeit. Das Konsistorium hatte allerdings nur geringe Kompetenzen, v. a. weil ihm die reformierten Kirchengemeinden - und ihnen folgend - die lutherischen Gemeinden alle weitergehenden Aufsichtsrechte bestritten. So konnte auch auf lutherischer Seite der dafür zuständige Generalsuperintendent in Sachen Visitation, Aufsicht und Leitung über die lutherischen Kirchengemeinden kaum Erfolge aufweisen.
Am 9. April 1766 wurde daher für die lutherischen und reformierten Kirchengemeinden Ostfrieslands und des Harlingerland eine Inspektionsordnung erlassen, die sich schon in den alten preußischen Landesteilen als Ausführungsinstrument landesherrlichen Kirchenregiments bewährt hatte. Während auf reformierter Seite der amtierende Coetuspraeses zum Oberinspektor und Mitglied des Auricher Konsistoriums ernannt wurde, war und blieb auf lutherischer Seite der Generalsuperintendent Oberinspektor. Nach dem ersten Kapitel der Inspektionsordnung sind die lutherischen Kirchengemeinden Ostfrieslands und Harlingerlands in acht Inspektionen oder Aufsichtsbezirke eingeteilt worden. Geleitet wurde jede Inspektion von einem zum Inspektor ernannten Pastor aus dem jeweiligen Inspektionsgebiet, der nach 1806 Superintendent genannt wurde.
Gründung und Umfang des Kirchenkreises Potshausen bzw. seiner Vorläufer
Die zuerst 6., später 5. lutherische Inspektion, eine Vorläuferin des heutigen Kirchenkreises Rhauderfehn, entstand 1766 aus den Kirchengemeinden Amdorf, Backemoor, Breinermoor, Collinghorst, Detern, Filsum, Hollen, Neuburg, Potshausen, Uplengen (Remels), Rhaude. Erster Inspektor wurde Pastor Johann Friedrich Reil aus Detern. Auch desssen Nachfolger amtierten größtenteils als Superintendenten in Detern. Von 1883 bis 1936 war dann Potshausen fester Sitz der 5. Inspektion bzw. des Kirchenkreises Potshausen (ab 1924), zu dem 1933 die Kirchengemeinden Amdorf, Backemoor, Breinermoor, Collinghorst, Detern, Filsum, Hollen, Langholt (gegründet 1899), Neuburg, Ockenhausen (gegründet 1897), Ostrhauderfehn (gegründet 1889), Potshausen, Uplengen (Remels), Rhaude und Westrhauderfehn (gegründet 1829) gehörten. Nach 1936 übernahm Pastor Ulrich Frerichs Schuver aus Collinghorst das Ephorenamt. Der Sitz der Superintendentur wurde 1946 nach Rhaude verlegt und zum 1. September 1974 nach Westrhauderfehn; gleichzeitig wurde der Kirchenkreis dabei in Kirchenkreis Rhauderfehn umbenannt. Zudem erfolgte im September 1974 die Umgliederung der Kirchengemeinden Flachsmeer, Steenfelde, Völlen und Völlenerkönigsfehn aus dem Kirchenkreis Leer in den Kirchenkreis Rhauderfehn. Mit Wirkung zum 1. Januar 2013 sind mit Bunde, Firrel, Weener ebenfalls Gemeinden, die vorher zu Leer gehört haben, nach Rhauderfehn gelegt worden. Weitere Veränderungen im Gemeindebestand ergaben sich durch die Fusionierungen der Kirchengemeiden Amdorf und Neuburg - 1975 zu Amdorf-Neuburg - und Backemoor und Breinermoor - 2012 zu Backemoor-Breinermoor -, so dass im Oktober 2020 insgesamt 20 Kirchengemeinden den Kirchenkreis Rhauderfehn bilden.

Bestandsgeschichte: Das Ephoralarchiv Potshausen ist 1948 von Landgerichtsrat Lorenz in Rhaude geordnet und in einem Findbuch verzeichnet worden. [1974] wurde das Archiv nach Westrhauderfehn verlegt, um dann im Mai 2016 aus Platzmangel im Landeskirchlichen Archiv Hannover deponiert zu werden.
Dort ist das von Lorenz erstellte Findbuch einschließlich der 2016 aus neuerem Archivgut gebildeten Nachträge in die EDV-Version umgesetzt worden. Dabei sind in der Regel die Originaleinträge übernommen worden, wobei jedem Eintrag eine neue Bestellnummer zugewiesen wurde, die sich an die alte Verzeichnung anlehnt. Auf eventuelle Besonderheiten wird an entsprechender Stelle hingewiesen.

Bestandssignatur
D 107
Umfang
4,8 lfd. M.

Kontext
Landeskirchliches Archiv Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> Landeskirchliches Archiv >> D - Deposita

Bestandslaufzeit
1764-1999

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Letzte Aktualisierung
01.04.2025, 13:47 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1764-1999

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