Bestand
Ephoralarchiv Potshausen (Rhauderfehn) (Bestand)
Enthält: Bis auf wenige Ausnahmen
beginnt die systematische Überlieferung an General- und Spezialakten
erst nach der Verlegung der Superintendentur nach Potshausen (1883).
Hervorzuheben sind daher das Inspektionsprotokollbuch für die 5.
Inspektion und entsprechende Protokollbücher für die Kirchengemeinden
Amdorf, Backemoor, Breinermoor, Collinghorst, Detern, Filsum, Hollen,
Neuburg, Potshausen, Uplengen, Rhaude und Westrhauderfehn, die nach
Bildung der Inspektion 1766 bzw. 1829 (Westrhauderfehn) angelegt
wurden und in der Handschriftenabteilung verzeichnet sind. Für alle
vor 1900 gegründeten Kirchengemeinden sind Spezialakten vorhanden. Die
Archivakten für Firrel, Steenfelde, Völlen und Völlnerkönigsfehn sind
im Ephoralarchiv Leer (= LkAH D 81) verblieben und 1974 bzw. 2013
nicht nach Westrhauderfehn abgeben worden.
Geschichte des Bestandsbildners:
Am 25. Mai 1744 starb mit Carl Edzard der letzte ostfriesische Fürst
aus dem Hause Cirksena. König Friedrich II. von Preußen machte
daraufhin sein in der Emder Konvention geregeltes Nachfolgerecht
geltend und übernahm Ostfriesland als preußische Provinz. Die am 31.
Juli 1744 zwischen den ostfriesischen Landständen und ihrem neuen
Landesherrn zustande gekommene Übereinkunft legte fest, dass die
bestehenden Landesverträge weiterhin Bestand haben sollten. Somit
waren auch die kirchlichen Verhältnisse in Ostfriesland geregelt und
die bestehenden Ordnungen und Gewohnheiten anerkannt. Die weitgehende
Autonomie der Kirchengemeinden wurde ebenfalls belassen.
Das landesherrliche Kirchenregiment wurde ab diesem Zeitpunkt v.
a. durch das seit 1643 in Aurich bestehende lutherische Konsistorium
ausgeübt, welches dadurch schrittweise eine stärkere Bedeutung
erlangte als in vorpreußischer Zeit. Das Konsistorium hatte allerdings
nur geringe Kompetenzen, v. a. weil ihm die reformierten
Kirchengemeinden - und ihnen folgend - die lutherischen Gemeinden alle
weitergehenden Aufsichtsrechte bestritten. So konnte auch auf
lutherischer Seite der dafür zuständige Generalsuperintendent in
Sachen Visitation, Aufsicht und Leitung über die lutherischen
Kirchengemeinden kaum Erfolge aufweisen.
Am 9. April 1766
wurde daher für die lutherischen und reformierten Kirchengemeinden
Ostfrieslands und des Harlingerland eine Inspektionsordnung erlassen,
die sich schon in den alten preußischen Landesteilen als
Ausführungsinstrument landesherrlichen Kirchenregiments bewährt hatte.
Während auf reformierter Seite der amtierende Coetuspraeses zum
Oberinspektor und Mitglied des Auricher Konsistoriums ernannt wurde,
war und blieb auf lutherischer Seite der Generalsuperintendent
Oberinspektor. Nach dem ersten Kapitel der Inspektionsordnung sind die
lutherischen Kirchengemeinden Ostfrieslands und Harlingerlands in acht
Inspektionen oder Aufsichtsbezirke eingeteilt worden. Geleitet wurde
jede Inspektion von einem zum Inspektor ernannten Pastor aus dem
jeweiligen Inspektionsgebiet, der nach 1806 Superintendent genannt
wurde.
Gründung und Umfang des Kirchenkreises Potshausen
bzw. seiner Vorläufer
Die zuerst 6., später 5. lutherische
Inspektion, eine Vorläuferin des heutigen Kirchenkreises Rhauderfehn,
entstand 1766 aus den Kirchengemeinden Amdorf, Backemoor, Breinermoor,
Collinghorst, Detern, Filsum, Hollen, Neuburg, Potshausen, Uplengen
(Remels), Rhaude. Erster Inspektor wurde Pastor Johann Friedrich Reil
aus Detern. Auch desssen Nachfolger amtierten größtenteils als
Superintendenten in Detern. Von 1883 bis 1936 war dann Potshausen
fester Sitz der 5. Inspektion bzw. des Kirchenkreises Potshausen (ab
1924), zu dem 1933 die Kirchengemeinden Amdorf, Backemoor,
Breinermoor, Collinghorst, Detern, Filsum, Hollen, Langholt (gegründet
1899), Neuburg, Ockenhausen (gegründet 1897), Ostrhauderfehn
(gegründet 1889), Potshausen, Uplengen (Remels), Rhaude und
Westrhauderfehn (gegründet 1829) gehörten. Nach 1936 übernahm Pastor
Ulrich Frerichs Schuver aus Collinghorst das Ephorenamt. Der Sitz der
Superintendentur wurde 1946 nach Rhaude verlegt und zum 1. September
1974 nach Westrhauderfehn; gleichzeitig wurde der Kirchenkreis dabei
in Kirchenkreis Rhauderfehn umbenannt. Zudem erfolgte im September
1974 die Umgliederung der Kirchengemeinden Flachsmeer, Steenfelde,
Völlen und Völlenerkönigsfehn aus dem Kirchenkreis Leer in den
Kirchenkreis Rhauderfehn. Mit Wirkung zum 1. Januar 2013 sind mit
Bunde, Firrel, Weener ebenfalls Gemeinden, die vorher zu Leer gehört
haben, nach Rhauderfehn gelegt worden. Weitere Veränderungen im
Gemeindebestand ergaben sich durch die Fusionierungen der
Kirchengemeiden Amdorf und Neuburg - 1975 zu Amdorf-Neuburg - und
Backemoor und Breinermoor - 2012 zu Backemoor-Breinermoor -, so dass
im Oktober 2020 insgesamt 20 Kirchengemeinden den Kirchenkreis
Rhauderfehn bilden.
Bestandsgeschichte: Das
Ephoralarchiv Potshausen ist 1948 von Landgerichtsrat Lorenz in Rhaude
geordnet und in einem Findbuch verzeichnet worden. [1974] wurde das
Archiv nach Westrhauderfehn verlegt, um dann im Mai 2016 aus
Platzmangel im Landeskirchlichen Archiv Hannover deponiert zu
werden.
Dort ist das von Lorenz erstellte Findbuch
einschließlich der 2016 aus neuerem Archivgut gebildeten Nachträge in
die EDV-Version umgesetzt worden. Dabei sind in der Regel die
Originaleinträge übernommen worden, wobei jedem Eintrag eine neue
Bestellnummer zugewiesen wurde, die sich an die alte Verzeichnung
anlehnt. Auf eventuelle Besonderheiten wird an entsprechender Stelle
hingewiesen.
- Bestandssignatur
-
D 107
- Umfang
-
4,8 lfd. M.
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> Landeskirchliches Archiv >> D - Deposita
- Bestandslaufzeit
-
1764-1999
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
01.04.2025, 13:47 MESZ
Datenpartner
Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1764-1999