Einblattdruck | Gelegenheitsschrift:Jubiläum | Monografie
Gedächtnisz-Münze auf die hundertjährige Stiftung der Deputation des Commercii
- Standort
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
-
VD18 10100059
- Umfang
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[1] Bl.
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital)
G. Dalencon inv. F. N. Rolffsen sculp.
VD18 10100059
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
-
Hamburg , 1765 -
- Letzte Aktualisierung
-
09.04.2025, 13:01 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Einblattdruck ; Gelegenheitsschrift:Jubiläum ; Monografie
Beteiligte
Entstanden
- Hamburg , 1765 -
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Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Joseph, In Ob- und Niedern-Bayrn, auch der Obern-Pfalz Herzog, Pfalz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Erz-Truchseß, und Churfürst ... Entbieten allen, und jeden Unseren Hof-Raths-Praesidenten, Vicedomen ... Unseren Gruß, und Gnad zuvor, und geben denenselben Gnädigst zuvernehmen. Es ist Jedermänniglich bereits bekannt, welchergestalten Wir zum Besten Unserer Landen, dann Beförderung des Commercii, die Landes-väterliche Verordnung gemacht, daß Unsere Unterhanen fernershin mit guten Münzen versehen werden ... : ... München, den 21. May 1754.

Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Joseph, In Ob- und Niedern-Bayrn, auch der Obern-Pfalz Herzog, Pfalz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Erz-Truchseß, und Churfürst ... Entbieten allen, und jeden Unseren Hof-Raths-Praesidenten, Vicedomen ... Unseren Gruß, und Gnad zuvor, und geben denenselben Gnädigst zuvernehmen. Es ist Jedermänniglich bereits bekannt, welchergestalten Wir zum Besten Unserer Landen, dann Beförderung des Commercii, die Landes-väterliche Verordnung gemacht, daß Unsere Unterhanen fernershin mit guten Münzen versehen werden ... : ... München, den 21. May 1754.

Von GOttes Gnaden Wir Maximilian Joseph, In Ob- und Niedern-Bayrn, auch der Obern-Pfaltz Herzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, ... Entbiethen allen, und jeden Unseren Hof-Raths Praesidenten, Vicedomen, Hauptleuten, Rentmeisteren, .... Unseren Gruß, und Gnad zuvor, und geben denselben Gnädigist zu vernehmen. Es ist Jedermänniglich bereits bekannt, welchergestalten Wir zum Besten Unserer Landen, dann Beförderung des Commercii, die Landes-väterliche Verordnung gemacht, daß Unsere Unterthanen fernershin mit guten Münzen versehen werden, mit welchen selbe ... mit Vortheil handeln, und commerciren können ... : Geben in Unserer Haupt- und Residenz-Stadt München den 21. May Anno 1754. Ex Commiss. Seren.mi Dni. Ducis Electoris speciali. Ignati Prüeschenckh.
