Archivale
Schlägerei und Beleidigung zwischen Katharina Eichenmüller und Johann Georg Schramm in Oberartelshofen
Enthält:
1790 Mai 9: Protokoll, Artelshofen.
Anzeige der Catharina, Frau des Johann Conrad Eichmüller zu Oberartelshofen. Soeben hatte ihr der Winkelmann und Webermeister Johann Georg Schramm bei dem Haus des sogenannten Schreinerwebers Hans Georg Schramm 3 Ohrfeigen gegeben und ihr dann mit einem kleinen Brett eine Wunde unter dem rechten Auge beigefügt.
Vor einigen Tagen sei ihr ein Büschel Streu abhanden gekommen, und sie habe den Schramm deswegen in Verdacht.
Daraufhin wird Schramm durch den Amtsknecht in Arrest gelegt.
1790 Mai 10: Verhör des Schramm. Er hatte die Frau gefragt, ob sie ihn verdächtige, was sie bejaht hatte. Daraufhin habe er ihr eine Ohrfeige gegeben - nichts weiter.
Aussage der Schreinersweberin: Bestätigt die Frage und Bejahung, sowie 2 Ohrfeigen und das Schlagen mit dem Brett.
Dabei ein Schreiben - Mai 10 - des Verwalters Johann Conrad Gröschel nach Nürnberg. Der Schramm will persönlich bei der Herrschaft vorsprechen.
1790 Mai 12: Schreiben aus Nürnberg (Konzept) an den Verwalter. Laut Schramm hat der Verwalter die weiteren genannten Zeugen nicht befragt. Dieses parteiliche Verhalten erregte bei der Herrschaft größtes Mißfallen. Der Fall ist daher ordentlich zu Ende zu bringen.
1790 Mai 14: Schreiben Gröschels nach Nürnberg.
Verwahrt sich gegen den Vorwurf der Parteilichkeit. Anbei das erste Protokoll (s.o.) und die Protokolle Nr. 2 bis Nr. 8, vom 13. und 14. d.M.
Erneutes Verhör des Schramm, nun aber vor den Zeugen Johann Georg Zahn und Michael Leupold, beide Unterartelshofen. Schramm leugnet, bei der Herrschaft noch mehr Zeugen angegeben zu haben. Allerdings könne er noch weitere Personen nennen, die den Vorgang mitangesehen haben.
Diese werden ebenfalls in Anwesenheit der beiden Zeugen verhört: Hans Luber, Oberartelshofen: Er stand mit den Töchtern Grötsch und Windisch beim Haus des Lippenschusters. Bestätigt die Frage Schramms, ob er ein Dieb sei, die Bejahung durch die Frau, sowie eine Ohrfeige.
Magdalena, Tochter des Georg Peter Grötsch: Bestätigung, wie vor, Schlagen mit dem Brett, sowie 3 Ohrfeigen.
Magdalena, Tochter des Erhard Windisch: Ähnlich. Friedrich Schaup: Nicht Zeuge, sondern hatte versucht, zur gütlichen Einigung zu raten.
Zuletzt wird die Eichenmüller erneut befragt: Inzwischen ist die Rede von 2 Ohrfeigen.
1790 Mai 21: Bescheid (Konzept), Nürnberg. Schramm muss 5 Gulden zahlen und 2/3 der Kosten tragen. Die Eichmüller 1/3 der Kosten, und wegen des haltlosen Vorwurfs des Diebstahls 3 Gulden, die allenfalls auf 2 Gulden moderiert werden dürfen.
- Reference number
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Stadtarchiv Nürnberg, E 49/II Nr. 1263
- Further information
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Indexbegriff Person: Eichenmüller, Johann Konrad
Indexbegriff Person: Eichenmüller, Katharina
Indexbegriff Person: Eichmüller siehe auch Eichenmüller
Indexbegriff Person: Gröschel, Johann Konrad
Indexbegriff Person: Grötsch, Georg Peter
Indexbegriff Person: Grötsch, Magdalena
Indexbegriff Person: Leupold, Michael
Indexbegriff Person: Loos, Hans jun
Indexbegriff Person: Luber, Hans
Indexbegriff Person: Schaup, Friedrich
Indexbegriff Person: Schramm, Hans Georg
Indexbegriff Person: Schramm, Johann Georg
Indexbegriff Person: Windisch, Erhard
Indexbegriff Person: Windisch, Magdalena
Indexbegriff Person: Zahn, Johann Georg
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
- Context
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Holzschuher/Akten und Rechnungen
- Holding
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E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
- Indexbegriff subject
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Körperverletzung
Beleidigung
Protokoll
Beschwerde
Parteilichkeit Vorwurf
Amtsknecht Artelshofen
Verwalter Artelshofen
Einstreu
Diebstahlsverdacht
Brett
Verhör
Zeugen
Arrest
Spitzname
Einigung Vorschlag
Strafgebühr
Moderation
- Indexentry place
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Artelshofen - Oberes Dorf
Artelshofen - Unteres Dorf
- Date of creation
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09.05.1790 - 21.05.1790
- Other object pages
- Rights
- Last update
-
12.02.2024, 8:48 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 09.05.1790 - 21.05.1790