Urkunde

227

Regest: Dr. jur. Johann Joseph Ernst Boichorst, Richter und Gograf zu Ahlen, bezeugt, daß vor ihm die Zeller Johann Avermiddig und Gerhard Heinrich Lillemann als Provisoren des Kirchspiels Vorhelm erklärten, auf Befehl der Gutsherren und Beamten die Schulden, die noch mit 4 % verzinst werden, auf 3 1/2 % zu reduzieren und die bei denjenigen, die dazu nicht nicht einwilligen, abzulösen. Da nun der Kramer Schultze zu Warendorf dazu nicht bereit ist, haben sie von dem Rezeptoren Heinrich Kock zu Abfindung dieser Schuld am 11. Februar 1776 200 Reichstaler aufgenommen, die sie mit 3 1/2 % verzinsen. Verhandelt in Sendenhorst im Haus des Vikars Pröbsting. Zeugen: Bertram Bülte und Jobst Geiseler. Ankündigung des Gerichtssiegels.

Digitalisierung: Kreisarchiv Warendorf

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Fre U Freckenhorst Urkunden, 227
Formalbeschreibung
Ausfertigung - Foliobogen, Gerichtssiegel als Oblate aufgedrückt, unkenntlich; Rückzahlungsquittung von 1794 Februar 14.; durch zwei Schnitte kassiert. Vergleiche U 210a.
Bemerkungen
Vorl.Nr.: 230

Kontext
Freckenhorst Urkunden
Bestand
Fre U Freckenhorst Urkunden Freckenhorst Urkunden

Laufzeit
1777 Mai 12

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Provenienz
Kirchspiel
Geliefert über
Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 14:55 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1777 Mai 12

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