Archivale

Verbot der Kurfürstlichen Regierung in Sulzbach, außerhalb ihres Fraischdistrikts gelegene Mühle zu frequentieren

Enthält:
1755 Dezember 26: Anzeigeprotokoll, Nürnberg.
Anzeige des Johann Conrad Hermann (= Hörmann), Müllers auf dem Hammer zu Hirschbach. Die Kurfürstliche Regierung in Sulzbach hat allen in ihrem Fraischdistrikt wohnenden Nürnberger und Sulzbacher Untertanen verboten, außerhalb dieses Gebietes liegende Mühlen zu besuchen. Zu diesem Zweck hat man Soldaten in die Dorfschaften gelegt, die die Einhaltung des Verbots überwachen sollen. Hans Prechtel von Schmidtstadt, Rupprechtsteiner Untertan, wurde erwischt, als er bei Hörmann mahlen ließ. Das Mehl musste er in Sulzbach auslösen. Vorschlag, ein entsprechendes Verbot für die Hersbrucker Untertanen zu erlassen, Sulzbachische Mühlen zu besuchen.
Die Ebnerische Eigenherrschaft wird die Anzeige samt dem Vorschlag des Müllers an das Landpflegamt weiterleiten.

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Nürnberg, E 49/II Nr. 2256
Sonstige Erschließungsangaben
Indexbegriff Person: Hörmann, Johann Konrad

Indexbegriff Person: Prechtel, Hans (Schmidtstadt)

Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte

Bestand
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Kontext
Holzschuher/Akten und Rechnungen

Indexbegriff Ort
Hersbruck
Hirschbach, Hammermühle
Rupprechtstein
Schmidtstadt
Sulzbach
Sulzbach, Fraischbezirk
Indexbegriff Sache
Protokoll
Anzeige
Ebnersche Eigenherrschaft Hirschbach
Regierung, kurfürstliche Sulzbach
Müller, Hirschbach
Fraisch, Sulzbachische
Verbot
Mühlenbesuch
Soldaten
Beschlagnahme
Auslöse
Landpflegamt

Laufzeit
26.12.1755

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
12.02.2024, 08:48 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 26.12.1755

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