AV-Materialien
Gespräch mit Britta Rabold über die Gegensätze zwischen dem Landesdenkmalamt und den Häuslebauern
RABOLD: Wenn Häuslebauer archäologisch wichtige Funde machen, müssen sie sie der Denkmalschutzbehörde melden. Dazu sind sie nach dem Denkmalschutzgesetz verpflichtet. Ein Häuslebauer hat auch die Möglichkeit, gegen die Grabung Einspruch zu erheben.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 D914009/106
- Alt-/Vorsignatur
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C914009/106
- Umfang
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0:02:55; 0'02
- Kontext
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Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991 >> August 1991
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991
- Indexbegriff Sache
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Archäologie
Bauwerk: Denkmalschutz
Gesetzgebung: Denkmalschutzgesetz
Wohnen: Wohnungsbau
- Indexbegriff Person
- Provenienz
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S 4
- Laufzeit
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Donnerstag, 8. August 1991
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:48 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- AV-Materialien
Beteiligte
- S 4
Entstanden
- Donnerstag, 8. August 1991