AV-Materialien

Gespräch mit Britta Rabold über die Gegensätze zwischen dem Landesdenkmalamt und den Häuslebauern

RABOLD: Wenn Häuslebauer archäologisch wichtige Funde machen, müssen sie sie der Denkmalschutzbehörde melden. Dazu sind sie nach dem Denkmalschutzgesetz verpflichtet. Ein Häuslebauer hat auch die Möglichkeit, gegen die Grabung Einspruch zu erheben.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 D914009/106
Alt-/Vorsignatur
C914009/106
Umfang
0:02:55; 0'02

Kontext
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991 >> August 1991
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/002 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1991

Indexbegriff Sache
Archäologie
Bauwerk: Denkmalschutz
Gesetzgebung: Denkmalschutzgesetz
Wohnen: Wohnungsbau
Indexbegriff Person

Provenienz
S 4
Laufzeit
Donnerstag, 8. August 1991

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:48 MEZ

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Objekttyp

  • AV-Materialien

Beteiligte

  • S 4

Entstanden

  • Donnerstag, 8. August 1991

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