Akten

Querulationis Auseinandersetzung um nicht erfüllten Vertrag

Kläger: (2) Gottfried Kröpelin, Schiffer zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)

Beklagter: Hinrich Nikolaus Brandt, Steuermann zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christian Hinrich Christoph Wegener (A), Dr. Johann Christian Koch (P) Bekl.: J.W. Fürchtnicht (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)

Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 25.03.1780 um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil erklärt das Tribunal am 29.03., daß es dem Kl. nach dessen Antrag vom 25.03. bereits Fristverlängerung erteilt habe. Am 18.04. bittet Kl. erneut um Fristverlängerung, wird aber am 19.04. wegen Fristversäumnis abgewiesen, am 21.04. legt Kl. dagegen restitutio in integrum ein, die am 22.04. angenommen wird. Am 29.04. trägt Kl. vor, er habe Bekl. für eine Reise nach London angeworben, dieser war aber trotz günstigen Windes und vorher festgelegten Dienstbeginns nicht an Bord erschienen, so daß Kl. ohne ihn fahren mußte. Kl. verlangt vor dem Gewett den Dienstlohn von 40 Rtlr zurück, wird aber dazu verurteilt, dem Bekl. Schadensersatz zu leisten, da dieser seine Sachen auf dem Schiff des Kl.s hatte und deshalb nicht in anderen Dienst hatte treten können. Das Gewett bestätigt sein Urteil in der Restitutionsinstanz, das Ratsgericht befreit Kl. zwar zunächst vom Schadensersatz, aber nur, bis Bekl. nachweisen kann, das er in der fraglichen Zeit Angebote für andere Fahrten hatte. Dagegen queruliert Kl. an das Tribunal und bittet, Bekl. aufzufordern, ihm die 40 Rtlr Heuer sowie die Prozeßkosten zurückzuzahlen, wofür er im Gegenzug Herausgabe der Habe des Bekl. anbietet. Das Tribunal fordert am 16.06. die Akten der Vorinstanz an, am 03.07. und 23.10.1780 bitten Parteien um Fristverlängerung, da die Akten der Vorinstanz noch nicht eingegangen sind, am 22.01.1781 bittet Bekl. um verschärftes Mandat an Rat wegen Einbringung der Akten und erhält dieses am 25.01. Am 20.02. treffen die Akten ein, am 22.02. bittet Bekl. um Eröffnung, am 23.02. setzt das Tribunal den 26.02. dazu an. Am 13.03.1781 entscheidet das Tribunal, daß Bekl. seine Heuer zurückzahlen und Kl. ihm dafür seine persönlichen Dinge zurückgeben muß.

Instanzenzug: 1. Gewett 1779 2. Gewett 1779 3. Ratsgericht 1779-1780 4. Tribunal 1780-1782

Prozessbeilagen: (7) Gewettsprotokolle vom 18.05. und 14.10.1779; Ratsgerichtsurteile vom 08.12.1779, 12.02. und 16.03.1780; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommene Appellation vom 21.02.1780 sowie Verhörprotokolle der Schiffer Johann Hinrich Behrens und Johann Andreas Steinhagen vom 03.12.1779; Prozeßvollmacht des Bekl. für Dr. Nürenberg vom 15.07.1780; Rationes decidendi des Ratsgerichts vom 20.02.1781; Erklärung Dr. Wegeners vom 27.02.1781

Archivaliensignatur
(1) 1834
Alt-/Vorsignatur
Wismar K 202 (W K n. 202)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 11. 1. Kläger K
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1779-1780) 25.03.1780-13.03.1781

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1779-1780) 25.03.1780-13.03.1781

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