Johann Schuster von Anhofen ("Ahnhouen") [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] bekennt, dass ihm die Pfleger Leo Rot und Wilhelm Friedrich Heintzel sowie der Hofmeister Johann Höpp des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] einen Hof des Spitals in Kleinkissendorf [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg], den zuvor Johann Unbehauen bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen haben. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 7 Imi Roggen und 7 Imi Hafer Ulmer Maß, 1 Pfund Heller Heugeld, 4 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn und 100 Eier nach Ulm zu liefern. Wenn er den Hof vorzeitig verlässt und nach seinem Tod stehen dem Spital außerdem 2 Pfund Heller als Weglöse zu. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt der Hof wieder an das Spital zurück.
- Archivaliensignatur
-
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 4270
- Alt-/Vorsignatur
-
XV 32 1 A 1261
2307 / 1
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Sprache: Deutsch
Aussteller: Johann Schuster von Anhofen
Siegler: Die Richter Ratsherren und Bürger zu Ulm Albrecht Baldinger und Johann Heinrich Gienger auf Bitte des Beliehenen
Kanzleivermerke: no. 3 Lad JJ (17. Jh.)
(StadtA Ulm, A [7132], fol. 403v)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide verloren
Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)
Datum: Der geben ist monntags, fünffzehenden apprillis, 1605.
- Kontext
-
A Urkunden
- Bestand
-
A Urk. A Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
31.01.2023, 11:26 MEZ
Entstanden
- 1605 April 15.
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Kaspar Geiger von Ettlishofen [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] bekennt, dass ihm die Pfleger Jodok ("Jos") Besserer und Johann Gregg sowie der Hofmeister Anton Mürdel ("Mirdel") des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] ein Gütlein des Spitals in Ettlishofen, das Brenners Gütlein genannt wird und zuvor von seinem Vater Erhard Geiger bewirtschaftet wurde, auf Lebenszeit verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 8 Imi Roggen und 8 Imi Hafer Ulmer Maß, 15 Schilling Heller Heugeld, 2 Muth Öl, 1 Vierdung Wachs, 2 Hühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Gütlein wieder an das Spital zurück.
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Berlin Hornung von Silheim ("Silhain") [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] bekennt, dass ihm die Pfleger Wilhelm Krafft und Johann Gregg sowie der Hofmeister Georg Segenschmid des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] auf Lebenszeit ein Lehen des Spitals in Steinheim [Stadt Neu-Ulm], das vormals sein Vorfahre Johann Bauer bewirtschaftet hat, verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Lehen in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 4 Imi Roggen und 4 Imi Hafer Ulmer Maß, 16 Schilling Heller Heugeld, 1 Viertel Öl, 2 Herbsthühner und 2 Fastnachtshühner nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Lehen wieder an das Spital zurück.
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Die Pfleger Jakob Krafft und Christoph Gienger bzw. Johann Müller als dessen Vertreter sowie der Hofmeister Thomas Leipheimer des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] verleihen Johann Mercklin von Hetschwang ("Heschwanng") [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] auf Lebenszeit einen Hof des Spitals in Hetschwang, den zuvor sein Vater Kaspar Mercklin bewirtschaftet hat. Dieser muss den Hof in gutem Kulturzustand halten und darf nichts von seinen Zugehörungen verpfänden oder verkaufen. Dem Spital hat er von dem Hof jährlich 11 Imi Roggen und 11 Imi Hafer Ulmer Maß, 1 Pfund Heller, 1 Muth Öl, 4 Hühner, 1 Fastnachtshuhn und 100 Eier nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt der Hof an das Spital zurück.
![Georg Eiselin der Junge von Bubesheim [Lkr. Günzburg] bekennt, dass ihm die Pfleger Albrecht Baldinger und Samuel Moll sowie der Hofmeister Johann Höpp des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] auf Lebenszeit ein Feldlehen des Spitals in Bubesheim, das zuvor sein Vater Georg Eiselin bewirtschaftet hat, verliehen haben. Dazu gehören 11,75 Jauchert Äcker sowie 3 Tagwerk Wald und Wiesen. Er verpflichtet sich, das Lehen in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 4 Imi Roggen und 4 Imi Hafer Ulmer Maß, 10 Schilling Heller Heugeld, 2 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Lehen an das Spital zurück. Wenn er das Lehen vorzeitig verlässt und nach seinem Tod stehen dem Spital außerdem noch 5 Schilling Heller als Weglöse zu.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3b54ec2e-af27-403a-9faf-2b3da707c056/full/!306,450/0/default.jpg)
Georg Eiselin der Junge von Bubesheim [Lkr. Günzburg] bekennt, dass ihm die Pfleger Albrecht Baldinger und Samuel Moll sowie der Hofmeister Johann Höpp des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] auf Lebenszeit ein Feldlehen des Spitals in Bubesheim, das zuvor sein Vater Georg Eiselin bewirtschaftet hat, verliehen haben. Dazu gehören 11,75 Jauchert Äcker sowie 3 Tagwerk Wald und Wiesen. Er verpflichtet sich, das Lehen in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 4 Imi Roggen und 4 Imi Hafer Ulmer Maß, 10 Schilling Heller Heugeld, 2 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Lehen an das Spital zurück. Wenn er das Lehen vorzeitig verlässt und nach seinem Tod stehen dem Spital außerdem noch 5 Schilling Heller als Weglöse zu.
![Johann Schuster von Bubesheim ("Buobeshain") [Lkr. Günzburg] bekennt, dass ihm die Pfleger Jodok ("Jos") Besserer und Johann Gregg sowie der Hofmeister Georg Segenschmid des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] einen Hof des Spitals in Bubesheim, den zuvor sein Stiefvater Johann Varenschon bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen haben. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen. Aus dem zu dem Hof gehörenden Wald darf er nur Holz zum Bau von Zäunen und für Reparaturarbeiten auf dem Hof sowie Brennholz für seinen Eigenbedarf holen. Dem Spital muss er jedes Jahr 30 Imi Roggen und 30 Imi Hafer Ulmer Maß, 6 Pfund Heller Heugeld, 2 Viertel Öl, 4 Hühner, 1 Fastnachtshuhn und 200 Eier nach Ulm liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt der Hof wieder an das Spital zurück. Verlässt er den Hof vorzeitig sowie nach seinem Tod stehen dem Spital 5 Pfund Heller als Weglöse zu.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/039d0996-82c1-454d-b1a7-9f9fa45b0a3d/full/!306,450/0/default.jpg)
Johann Schuster von Bubesheim ("Buobeshain") [Lkr. Günzburg] bekennt, dass ihm die Pfleger Jodok ("Jos") Besserer und Johann Gregg sowie der Hofmeister Georg Segenschmid des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] einen Hof des Spitals in Bubesheim, den zuvor sein Stiefvater Johann Varenschon bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen haben. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen. Aus dem zu dem Hof gehörenden Wald darf er nur Holz zum Bau von Zäunen und für Reparaturarbeiten auf dem Hof sowie Brennholz für seinen Eigenbedarf holen. Dem Spital muss er jedes Jahr 30 Imi Roggen und 30 Imi Hafer Ulmer Maß, 6 Pfund Heller Heugeld, 2 Viertel Öl, 4 Hühner, 1 Fastnachtshuhn und 200 Eier nach Ulm liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt der Hof wieder an das Spital zurück. Verlässt er den Hof vorzeitig sowie nach seinem Tod stehen dem Spital 5 Pfund Heller als Weglöse zu.
![Erhard Geiger von Ettlishofen ("Ettlinshouen") [Gde. Bibertal/Lkr. Günzburg] bekennt, dass ihm die Pfleger Weiprecht Ehinger und Erasmus Rauchschnabel sowie der Hofmeister Martin Karrenmann des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] den Hof des Spitals in Ettlishofen, den zuvor der verstorbene Erhard Geiger bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen haben. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und nichts von seinen Zugehörungen zu versetzen oder zu verkaufen. Auch sein Leibrecht an dem Hof darf er nicht veräußern. In dem zu dem Hof gehörenden Wald darf er kein Holz hauen. Lediglich das für die Reparatur seiner Wagen und Gerätschaften notwendige Holz kann er dort holen. Von dem Hof hat er dem Spital jährlich 32 Imi Roggen und 24 Imi Hafer Ulmer Maß, 6 Pfund Heller Heugeld, 2 Muth Öl, 4 Hühner, 1 Henne und 200 Eier nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt der Hof an das Spital zurück. Wenn er den Hof vorzeitig verlässt und nach seinem Tod stehen dem Spital 6 Pfund Heller als Weglöse zu.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4fd1709a-1634-43e4-88ef-a48d864bbd27/full/!306,450/0/default.jpg)