Akte

Supplik Auseinandersetzung um Abriß eines widerrechtlich errichteten Gebäudes

Kläger: (2) Henning Joachim Gerdes, Sekretär am Tribunal

Beklagter: Friedrich Gottlieb Weyl, Bürger zu Wismar

Fallbeschreibung: Während der Abwesenheit des Kl.s in Pommern hat Bekl., dessen Nachbar, ohne sein Wissen unmittelbar an der Grundstücksgrenze ein kleines Gebäude mit einem Schornstein errichtet, in dem er Branntwein brennen will. Dies, obwohl im Lübischen Recht festgelegt ist, daß entsprechende Brennereien nur dort angelegt werden dürfen, wo es einen entsprechenden Vorgängerbau gegeben hat, Neubauten hingegen verboten sind. Da der kurze Schornstein sehr schlecht gemauert ist, besteht die Gefahr der Rauchvergiftung im Haus des Kl.s und des Funkenfluges. Gerdes hat daher den Rat gebeten, den umgehenden Abriß des Gebäudes zu veranlassen. Da dieser nur eine Besichtigung vorgenommen hat, wendet sich Kl. an das Tribunal, das Rat am 29.10.1703 anweist, dafür zu sorgen, daß bis zum Abriß des Schornsteins dort kein Feuer mehr angefacht wird.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1703

Prozessbeilagen: (7) Auszug aus Lübischem Recht

Archivaliensignatur
(1) 1017
Alt-/Vorsignatur
Wismar G 53 (W G 2 n. 53)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 07. 1. Kläger G
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
24.10.1703-03.11.1703

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:28 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • 24.10.1703-03.11.1703

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