Archivbestand
Büro des Bundeswahlleiters (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Aufgaben und Organisation:
In Fortführung einer
Tradition, die auf die Reichstagswahlen im Jahre 1920
(Reichswahlgesetz vom 27.4.1920) zurückgeht, bekleidet der Präsident
des Statistischen Bundesamtes in Personalunion auch das Amt des
Bundeswahlleiters. Der Bundeswahlleiter hat 1953 seine Funktion
aufgenommen. Anlässlich der Wahlen zum ersten Deutschen Bundestag
übernahmen die Landeswahlleiter diese Funktion. Der Bundeswahlleiter
wird vom Bundesminister des Innern ernannt.
Der
Bundeswahlleiter ist ein weisungsfreies Organ des Bundes.
Die Aufgaben des Bundeswahlleiters sind eng mit der
Tätigkeit der übrigen für die Durchführung der Bundestagswahl
verantwortlichen Stellen verknüpft. Wahlorgane sind im
Einzelnen:
- Der Bundeswahlleiter und der
Bundeswahlausschuss für das Wahlgebiet;
- ein
Landeswahlleiter und ein Landeswahlausschuss für jedes Land;
- ein Kreiswahlleiter und ein Kreiswahlausschuss für
jeden Wahlkreis;
- ein Wahlvorsteher und ein
Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk und
-
mindestens ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlkreis
zur Feststellung des Briefwahlergebnisses.
Der
Bundeswahlleiter hat dabei folgende Hauptaufgaben:
- Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl;
- Mitwirkung bei der Klärung rechtlicher und
organisatorischer Fragen der Wahl
- Bildung des
Bundeswahlausschusses, der aus dem Bundeswahlleiter als Vorsitzenden
und acht von den Parteien vorgeschlagenen und vom Vorsitzenden
berufenen Wahlberechtigten als Beisitzer besteht;
- Vorsitz im Bundeswahlausschuss
-
Entgegennahme und Vorprüfung der Anzeigen über die Beteiligung an der
Wahl nach § 18 Abs. 2 BWG von Parteien, die im Deutschen Bundestag
oder in einem Landtag seit der letzten Wahl nicht aufgrund eigener
Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten
vertreten sind;
- Bekanntgabe der Entscheidung
des Bundeswahlausschusses, welche Vereinigungen als Parteien für die
Wahl anerkannt worden sind und welche Parteien im Deutschen Bundestag
oder
in einem Landtag seit deren letzter Wahl
auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf
Abgeordneten vertreten sind;
- Überwachung der
Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung oder
Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen mit dem Recht der Beschwerde
beim Landeswahlausschuss;
- Entgegennahme und
Prüfung der Beschwerden gegen die Entscheidungen der
Landeswahlausschüsse;
- Entgegennahme und
Vorprüfung der Erklärung über die Nichtverbindung von
Landeslisten;
- Erfassung und Abgleich der
eingetragenen wahlberechtigten Deutschen im Ausland nach § 18 Abs. 5
BWO;
- Überprüfung der Wahlbewerber auf
unzulässige Doppelkandidaturen und Erstellung eines Verzeichnisses der
Wahlbewerber;
- Ermittlung und Bekanntgabe des
vorläufigen Gesamtwahlergebnisses im Wahlgebiet;
- Vorbereitung der abschließenden Feststellung des endgültigen
Ergebnisses der Landeslistenwahl durch den Bundeswahlausschuss;
- Mitteilung der über die Landeslisten Gewählten an
die Landeswahlleiter;
- Bekanntgabe des
endgültigen Wahlergebnisses im Wahlgebiet;
-
Überprüfung der Wahl auf ihre Ordnungsmäßigkeit mit dem Recht,
Einspruch im Wahlprüfungsverfahren zu erheben.
Seit dem Jahre 1967 gehört auch die Führung der
"Unterlagensammlung politischer Vereinigungen nach dem Parteiengesetz"
zu den Aufgaben des Bundeswahlleiters.
Das
Schwergewicht der praktischen Vorbereitung einer Bundestagswahl liegt
bei den Landeswahlleitern und den Gemeinden, die für die Aufstellung
der Wählerverzeichnisse und die Versendung
der
Wahlbenachrichtigungen ebenso verantwortlich sind wie für die
Einrichtung der Wahllokale und die Gewinnung der Mitglieder der
Wahlvorstände.
Das endgültige Ergebnis stellt
der Bundeswahlausschuss etwa 14 Tage nach der Wahl fest. Diese Sitzung
wird durch den Bundeswahlleiter und seine Mitarbeiter vorbereitet.
Erst damit stehen auch die gewählten Landeslistenbewerber endgültig
fest; über die Wahlkreisabgeordneten befindet der Kreiswahlausschuss.
Das endgültige Ergebnis für die Bundestagswahl für das gesamte
Wahlgebiet wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Bundeswahlleiter ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben
nicht an Weisungen, sondern ausschließlich an gesetzliche
Vorschriften, wie das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung
(BWO), gebunden.
Auch im Verhältnis zwischen
den Wahlorganen besteht Weisungsfreiheit. Grundsatz ist hier, dass die
aus dem Kreis der Wähler gebildeten Wahlausschüsse und Wahlvorstände
in den entscheidenden Abschnitten des Wahlverfahrens die Wahl selbst
leiten und kontrollieren sollen. Sie sind eine Art
"Selbstverwaltungsorgane" der Wählerschaft und insoweit nur der
Kontrolle eines möglichen Wahlprüfungsverfahrens unterworfen.
Der Bundeswahlleiter gehört als Präsident des
Statistischen Bundesamtes kraft Gesetzes der Wahlkreiskommission an,
deren sieben Mitglieder vom Bundespräsidenten ernannt werden. Die
Kommission hat die Aufgabe nach jeder Wahl zu prüfen, ob
Wahlkreisänderungen erforderlich sind und entsprechende Vorschläge zu
machen. Zu diesem Zweck sind Änderungen der deutschen
Bevölkerung im Wahlgebiet zu untersuchen und
darzulegen, ob und welche Änderungen der Wahlkreiseinteilung sie
danach oder auch aus anderen Gründen, z.B. wegen Grenzänderungen im
Zuge von Gebiets- und Verwaltungsreformen, für erforderlich hält. Der
Bundesminister des Innern leitet diesen Bericht unverzüglich dem
Deutschen Bundestag zu und veröffentlicht ihn im
Bundesanzeiger.
Bundeswahlleiter:
1948 - 1964 Dr. Dr. h.c. Gerhard Fürst
1964 - 1972 Patrick Schmidt
1972 - 1980 Dr. Hildegard Bartels
1980 -
1983 Franz Kroppenstedt
1983 - 1992 Egon
Hölder
1992 - 1995 Hans Günther Merk
1995 - 2006 Johann Hahlen
2007
- 2008 Walter Radermacher
2008 - 2015 Roderich
Egeler
2015 - 2017 Dieter Sarreither
2017 - Dr. Georg Thiel
Bestandsbeschreibung: Die ersten
Unterlagen wurden 2008 akzessioniert. Seither gibt der
Bundeswahlleiter kontinuierlich Akten an das Bundesarchiv
ab.
Inhaltliche Charakterisierung:
Der Bestand umfasst die Zusammenstellungen der endgültigen Ergebnisse
der Wahlen zum Deutschen Bundestag 1957 bis 2005 sowie der Wahlen der
Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik
Deutschland 1979 bis 2004. Er enthält zu politischen Parteien und
Vereinigungen vor allem die Unterlagensammlung nach § 6 Abs. 3
Parteiengesetz (Vorstandsmitglieder, Satzungen, Programme) und
dokumentiert damit die bundesdeutsche politische
Landschaft.
Vorarchivische Ordnung: Die
Akten werden nach Aktenplan geführt.
Zitierweise: BArch B
449/...
- Alt-/Vorsignatur
-
call number: B 449
- Bestandssignatur
-
BArch B 449
- Umfang
-
1534 Aufbewahrungseinheiten
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Inneres
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: Bestand B 106 (Bundesministerium des Innern): Bundestagswahlen seit 1953; Europawahlen seit 1979
Bestand B 128 (Statistisches Bundesamt): Bundestagswahlen 1953, 1957, 1961, 1965 und 1969, v.a. Wahlvorschläge und Muster von Stimmscheinen.
Amtliche Druckschriften: · ABC der Bundestagswahl 1987: Informationen des Bundeswahlleiters. Hrsg. Der Bundeswahlleiter. Sept. 1987. Wiesbaden 1987
· Karte der Wahlkreise für die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag: gemäß Anlage zu § 2 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes, die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. April 2001 (BGBl. I S. 701) geändert worden ist. Hrsg.: Der Bundeswahlleiter; Statistisches Bundesamt. Wiesbaden 2001
· Karte der Wahlkreise für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag : gemäß Anlage zu § 2 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes, die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2005 geändert worden ist. Hrsg.: Der Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt. Wiesbaden 2005
· ABC der Europawahl 1989: Informationen des Bundeswahlleiters. Hrsg. Der Bundeswahlleiter. Feb. 1989. Wiesbaden 1989
· Europawahl 1984: erste Ergebnisse aus der repräsentativen Wahlstatistik. Der Bundeswahlleiter; Statistisches Bundesamt. Wiesbaden 1984
· Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 13. Juni 2004. Der Bundeswahlleiter; Statistisches Bundesamt. Wiesbaden 2004
· Wahl zum 15. Deutschen Bundestag am 22. September 2002. Der Bundeswahlleiter; Statistisches Bundesamt. Wiesbaden 2002
· Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005: Sonderheft Die Wahlbewerber für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag 2005. Der Bundeswahlleiter; Statistisches Bundesamt. Wiesbaden 2005.
- Bestandslaufzeit
-
1957-
- Provenienz
-
Der Bundeswahlleiter, 1952-
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
- 24.04.2026, 10:58 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivbestand
Entstanden
- 1957-