Streitschrift: jur.

Dritter Richtiger Satz, Daß Weiland Kayser Carl der VI. Höchst-Seel. Gedächtnüß eine denen testamentlichen Verordnungen, und Verträgen des Ersten Erlangers, und gemeinsamen Stamm-Vaters K. Ferdinandens des I. zu wider laufende Erbfolgs-Ordnung zu errichten, und dadurch des Durchlauchtigsten Chur-Hauses Bayern bestens begründete Erb-Folgs-Rechte zu entkräfften nicht befugt gewesen : Einfolglich Die so genannte Pragmatische Sanction in so weit weder zu Rechten bestehen, noch zu Nachtheil derer älteren Chur-Bayerischen Hauß-Rechten von jemanden begnehmiget, gewähret, oder unterstützet werden möge, Zu Bestättigung der Gerechten Sache statthafft erwiesen, und Dem grund-falschen Wahn eines neuerlich aufgetretenen Vertheidigers der vermeintlichen Groß-Herzoglichen Gerechtsamen durch eine aufrichtige Feder entgegen gestellt. Im Jahr 1742.

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Alternative title
Kaiser Karl Gedächtnis Kurhauses entkräften Sanktion Nachteil kurbayerischen Hausrechten genehmigt Bestätigung Verteidigers großherzoglichen
Location
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Bavar. 1061#Beibd.2
VD18
VD18 9030005X
Dimensions
2
Extent
8 S.
Language
Deutsch
Notes
Forts. von: Zweyter Richtiger Satz, Daß Kayser Ferdinandens des I. testamentliche Verordnungen, und mit dessen Ertz-Herzoglichen Frauen Töchtern auch deren allerseitigen Hochfürstlichen Herren Gemahlen errichtete Ehe-Verträge samt denen unter ausdrücklichem Vorbehalt ihrer Erb-Rechten ausgestellten Verzicht-Briefen, die alleinige wahre Norm und allgemeine Richtschnur an Handen geben

Event
Veröffentlichung
(where)
[S.l.]
(when)
[1742]

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10624540-4
Last update
16.04.2025, 8:49 AM CEST

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Object type

  • Streitschrift: jur.

Time of origin

  • [1742]

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