E. E. Raths der Stadt Erffurdt Verrechts- und Geschoß-Ordnung : [Publicirt am 28. Maii, Anno 1638.]
- Weitere Titel
-
Verrechts- und Geschoß-Ordnung
Rats Erfurt Verrechtsordnung
- Standort
-
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Maße
-
4°
- Umfang
-
Online-Ressource (Text) [11] Bl
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Signaturformel: A - B4, C3. - Besprochen in: VD17 3:636065H
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Erffurdt
- (wer)
-
Spangenberg
- (wann)
-
1638
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Erfurt
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-55229
- Rechteinformation
-
Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
-
25.03.2025, 13:46 MEZ
Datenpartner
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Beteiligte
- Erfurt
- Spangenberg
Entstanden
- 1638
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Der Stadt Erffurdt Ordnung/ Das erhöhete Ungeld und die Accisen in der Stadt betreffend : So/ vermög dessen von den fünff Räthen sambt den Vormunderen von Vierteln und Handwerckeren und für den Thoren/ am 17. Novembr. im Jahr 1631. gemachten einhelligen schlusses/ verfast/ und Auff sonderbahres E. E. Raths und der Herren Eltesten Meister und Viere bey der deßwegen am 19. Februarii dieses Jahrs angestelten berathschlagung erfolgtes gutachten publicirt worden ist : [Welches geschehen ist am 19. Februarii im Jahr 1635.]
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Artickel/ Die wegen dessen/ am 17. Novembris Anno 1631. von den fünff Räten der Stadt Erffurt/ auch Vormunden von Viertelen/ und Handwerckeren/ und für den Thoren/ des Ungelds und der accisen halben/ gemachten schlusses/ in denen gedachter Stadt zugehörigen Dorffschaften ohnverbrüchlich sollen gehalten werden : [Publicirt am 29. Novembris 1632.]
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Der Stadt Erffurdt Ordnung/ Das erhöhete Ungeld und die Accisen in der Stadt betreffend : So/ vermög dessen von den fünff Räthen sambt den Vormunderen von Vierteln und Handwerckeren und für den Thoren/ am 17. Novembr. im Jahr 1631. gemachten einhelligen schlusses/ verfast/ und Auff sonderbahres E. E. Raths und der Herren Eltesten Meister und Viere bey der deßwegen am 19. Februarii dieses Jahrs angestelten berathschlagung erfolgtes gutachten publicirt worden ist : [Welches geschehen ist am 19. Februarii im Jahr 1635.]

Wir Rahtsmeister und Raht der Stadt Erffurdt/ fügen hiermit allen Bürgern/ ... zuwissen/ ... was massen so wohl im OberSächsischen- als andern Reichs Creisen/ im itzo noch lauffenden Jahre unterschiedene unrichtige/ in grosser menge eingeschlichene SchiedeMüntzen/ theils gar abgesetzet und verworffen/ theils aber nach ihrem Werth abgewürdiget worden sind ... : Publicirt unter unserm Stadt-Secret, den 30. Novembris, Anno 1670.
