Bestand

Kreisbrandmeister (Bestand)


Inhalt und Bewertung
Der Bestand dokumentiert die Tätigkeit der Kreisbrandmeister in den Landkreisen Künzelsau und Öhringen (bis 1972) sowie Hohenlohekreis (ab 1973). Zu den wichtigsten Aufgaben des vom Feuerwehrgesetz vorgeschriebenen Amtes des Kreisbrandmeisters zählen die Beratung und Unterstützung des Landratsamtes und der kreiszugehörgen Gemeindeverwaltungen in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Fragen. Als quasi "oberster Feuerwehrmann" im Landkreis arbeitet er zudem eng mit den Gemeindefeuerwehren zusammen.
Gliederung: 1. Allgemeines, 2. Feuerwehreinsätze, 3. Prüfung von Bauvorhaben, 4. Pressespiegel.

1. Zum Amt des Kreisbrandmeisters: Auf der Grundlage von § 28 der Verordnung des württembergischen Innenministers über das Feuerlöschwesen von 1937 waren die Landkreise auch über das Ende des NS-Regimes hinaus dazu verpflichtet, zur Beaufsichtigung des Feuerlöschwesens in ihrem Bezirk einen Kreisfeuerlöschinspektor zu bestellen. An dessen Stelle trat 1956 mit Inkrafttreten des neuen Feuerwehrgesetzes von Baden-Württemberg (aktuelle Fassung: 2009) das Amt des Kreisbrandmeister (§ 23 Abs. 1). Zu den Aufgaben des Kreisbrandmeisters, der entsprechende fachliche und technische Kenntnisse vorweisen muss, zählen in erster Linie die Beratung und Unterstützung des Landratsamtes (als Aufsichtsbehörde) sowie der kreiszugehörigen Gemeindeverwaltungen in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Fragen. Dies geschieht unter anderem in Form von Stellungnahmen zu vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen bei Gebäuden aller Art. Bei Übungen und Einsätzen der Gemeindefeuerwehren ist der Kreisbrandmeister - quasi als der "oberster Feuerwehrmann" im Landkreis - zur Übernahme der Leitung berechtigt. Darüber hinaus vertritt er die Feuerwehren bei Rechtsstreitigkeiten und sonstigen verwaltungstechnischen Problemen. Hinzu kommt die Durchführung von Lehrgängen. Gemäß dem Feuerwehrgesetz wird der Kreisbrandmeister nach vorheriger Anhörung der Kommendanten der Gemeindefeuerwehren als Ehrenbeamter auf fünf Jahre berufen. In den Altkreisen Künzelsau und Öhringen sowie im Hohenlohekreis wurde bis 1987 die ehrenamtliche Tätigkeit von den hauptamtlichen Kreisbaumeistern bzw. dem Leiter des Kreistiefbauamtes nebenher ausgeübt. Von 1988 bis 1998 stellte das Landratsamt den Kreisbrandmeister als hauptberuflichen Brandsachverständigen an. Seit 1999 übt der Kreisbrandmeister sein Amt wieder ehrenamtlich aus. Bis zur Kreisreform gab es in den Landkreisen Künzelsau und Öhringen je einen Kreisbrandmeister. Nach der Gründung des Hohenlohekreises 1973 blieb man zunächst bei der Aufteilung in zwei Zuständigkeitsbereiche mit je einem Kreisbrandmeister für die Bezirke Öhringen und Künzelsau (letzteres inklusive Krautheim). Seit 1982 werden die Aufgaben im gesamten Landkreis von einem Amtsinhaber alleine wahrgenommen. Die Kreisbrandinspektoren bzw. Kreisbrandmeister in chronologischer Reihenfolge: - Landkreis Künzelsau: Botsch (1945-1951), Friedrich Schmid (1951-1964), Armin Uhlmann (1965-1972) - Landkreis Öhringen: Frost (1946-1948), Friedrich Sattelmayer (1949-1952), Erhard Bach (1952-1972) - Hohenlohekreis: Armin Uhlmann (1973-1982, Bezirk Künzelsau), Erhard Bach (1973-1982, Bezirk Öhringen), Hans Cramer (1982-1987), Klaus Bolay (1988-1995), Bernhard Priller (1996-1999), Günther Uhlmann (seit 1999)

2. Zum Bestand: Die in Stehordnern aufbewahrten Unterlagen des Kreisbrandmeisters wurden vom Kreisarchiv in zwei Tranchen (vor 2007 und 2010) aus der Registratur des Landratsamtes in Künzelsau übernommen. Ein kleiner Teil des Materials wurde als nicht archivwürdig bewertet und kassiert. Die im Bestand dokumentierte Überlieferung zur Tätigkeit des Kreisbrandmeisters ist stellenweise leider relativ lückenhaft. Der Bestand B 130 hat einen Umfang von 1,08 Regalmetern und enthält 17 Aktenbüschel. Die Laufzeit umfasst den Zeitraum 1950-1999. Der Bestand wurde von der Archivangestellten Agnes Lee und der Praktikantin Tabea Albert verzeichnet; das Findbuch wurde anschließend von Kreisarchivar Dr. Thomas Kreutzer überarbeitet. Gemäß der vom Landesarchivgesetz Baden-Württemberg vorgeschriebenen Sperrfristen sind mehrere Archivalien für die Nutzung vorerst noch gesperrt.

3. Literatur und Quellen: Literatur: Gerhard Hildinger/Andrea Rosenauer: Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, Stuttgart, 3. Auflage, 2011. Ergänzende Quellen: Kreisarchiv Hohenlohekreis, A 10 und B 10 (Amtsversammlungs- bzw. Kreistagsprotokolle).

Neuenstein, im Juli 2013 Dr. Thomas Kreutzer, Kreisarchivar

Reference number of holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, KrA B 130
Extent
17 Bü (1,08 lfd. m)

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Kommunalarchive im Hohenlohekreis >> Kreisarchiv Hohenlohekreis >> Hohenlohekreis >> 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Date of creation of holding
1950-1999

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Rights
Last update
25.02.2022, 8:54 AM CET

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1950-1999

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