Archivbestand
Zentralstelle für die Landwirtschaft (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Die Zentralstelle für die Landwirtschaft entstand 1848 durch Umwandlung der 1817 gegründeten halbstaatlichen Zentralstelle des Landwirtschaftlichen Vereins als staatliche Mittelbehörde und war für die Förderung der Landwirtschaft zuständig. 1920 wurden ihre Aufgaben größtenteils auf die 1918 geschaffene Landwirtschaftskammer, zum Teil auf das Wirtschaftsministerium, Abteilung für die Landwirtschaft, übertragen. 1936 erfolgte die Aufhebung der Zentralstelle. Bereits 1933 waren die Aufgaben der 1886 gebildeten Abteilung für Flurbereinigung dem Technischen Landesamt übertragen worden, aus dem 1952 das Landesamt für Flurbereinigung und Siedlungswesen hervorging.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält die Aktenüberlieferung der Zentralstelle des Landwirtschaftlichen Vereins (1817-1848), der Zentralstelle für Landwirtschaft sowie der Abteilung für Feldbereinigung. Ein großer Teil der Akten betrifft die 1817/1818 gegründete landwirtschaftliche Akademie (später Hochschule) Stuttgart-Hohenheim, die von ihrer Gründung bis 1865 unter der Aufsicht der Zentralstelle stand. Die Akten betr. die Akademie Hohenheim gingen 1908 vom Ministerium des Kirchen- und Schulwesems ein, die übrigen wurden 1968 vom Landesamt für Flurbereinigung und Siedlungswesen abgegeben.
I. Zentralstelle für die Landwirtschaft: Die wirtschaftlichen Verhältnisse Württembergs lagen beim Regierungsantritt von König Wilhelm I. im Jahre 1816 sehr im Argen; Volk und Land hatten in den Napoleonischen Kriegen schwer gelitten. Die Lage verschlimmerte sich noch durch die große Hungersnot der Jahre 1816/17; die Zahl der Auswanderer stieg bedrohlich an. So wurde bereits im Januar 1817 (nach wesentlichen Vorarbeiten von Friedrich List) mit der Einrichtung nichtstaatlicher Vereinigungen zur Pflege von Wirtschaft und Wohlfahrt begonnen. Danach erfolgte am 1.8.1817 die Aufforderung zur Gründung eines landwirtschaftlichen Vereins, veröffentlicht im Regierungsblatt (S. 382ff.), deren einleitenden Sätze gleichzeitig Programm waren: "Der wesentliche Wohlstand Württembergs beruht auf den Erzeugnissen seines Bodens und der vorhteilhaftesten Verwendung derselben. Durch den Fleiß seiner Einwohner ist zwar die Produktion immer noch in einem vortheilhafteren Verhältnisse gestiegen, als die Bevölkerung. Aber nicht die Gewinnung der groeßtmöglichsten, sondern zugleich der nützlichsten Produktenmasse ist die Aufgabe, deren Loesung bisher viel zu wenig beachtet wurde. Daher kommt es, dass viele nuezliche Kulturen noch ganz fehlen ..." Einer Zentralstelle, deren Mitglieder der König selbst ernannte, war zur Aufgabe gegeben, "die Verbindung der einzelnen Mitglieder mit dem Ganzen durch Mittheilung und Correspondenz zu bewirken, nuezliche wirtschaftliche Wahrheiten unter dem Vereine zu verbreiten und demselben alle neuen wesentlichen Erfahrungen im Gebiete der Landwirthschaft und Oekonomie mitzutheilen." Ferner lag es in ihrer Bestimmung, die höheren Staatsbehörden auf die "Beförderungsmittel" und "Hindernisse" der Landwirtschaftlichen Kultur aufmerksam zu machen. Im "Korrespondenzblatt", dem späteren "Wochenblatt für Land- und Forstwirtschaft", legte die Zentralstelle Rechenschaft über ihr Wirken ab, wurden belehrende Aufsätze und Erfahrungen mitgeteilt. Darüber hinaus wurde eine landwirtschaftliche Unterrichts- und Versuchsanstalt gegründet und in unmittelbare Verbindung mit der Zentralstelle gesetzt, "um dem ganzen Institute ein festes und dauerhaftes Fundament zu geben." (s.u.) Der Aufruf zum Vereinsbeitritt erging an "jeden vaterländischen Landwirth und Oekonomen", doch war er wenig erfolgreich. Auch erging die Aufforderung, Ortsvereine zu bilden, die noch weniger Gehör fand. Allmählich bildeten sich stattdessen regionale Vereine, die späteren Bezirksvereine, von denen 1838 erst 16 bestanden. 1839 wurde eine neue Werbeaktion unternommen, um den Unterbau des Hauptvereins durch Vereine draußen im Land weiter zu stärken. Den Bezirk neuer Vereine beschränkte man auf ein bis zwei Oberämter, von der Zentralstelle ausgearbeitete "Fundamentalpunkte für die Vereinsstatuten" erleichterten Vereinsgründern ihre Arbeit und so stieg bis zum Mai 1841 die Zahl der Vereine auf insgesamt 59. Die Zentralstelle blieb bis zum Jahre 1848 eine behördenähnliche Institution; sie war beim Innenministerium eingerichtet worden, der König ernannte den Präsidenten und die Mitglieder. Die Aufgaben waren anfänglich nur unscharf umrissen; als gewissermaßen oberste staatliche Landwirtschaftsverwaltung vertrat die Zentralstelle gleichzeitig die erst unvollkommen erkannten berufständischen Interessen der Landwirte und Bauern. Durch die Ablösung der Zehnt- und Zinslasten als Folge der Revolution von 1848/49 erhielt die Landwirtschaft neuen Auftrieb. Einschneidende Änderungen auf Verwaltungsebene waren die Folge. Neben der Einrichtung einer "Zentralstelle für Gewerbe und Handel" als Behörde wurde durch Verfügung der Ministerien des Innern und des Kirchen- und Schulwesens vom 22.7.1848 die bisherige Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins zur staatlichen "Zentralstelle für die Landwirtschaft" als dem Innenministerium untergeordnete oberste Landesfachbehörde umgestaltet. Sie setzt sich zusammen aus wenigstens 24 ordentlichen Mitgliedern, wovon acht von den landwirtschaftlichen Kreisversammlungen gewählte Landwirte waren, die übrigen vom König auf Vorschlag ernannt wurden. Daneben gehörten ihr korrespondierende und Ehren-Mitglieder an. Mit Ausnahme des in Dauerstellung amtierenden Vorstandes, des jeweiligen Direktors der landwirtschaftlichen Akademie Hohenheim, des vortragenden Rates und des wissenschaftlichen Sekretärs wurden die übrigen ordentlichen Mitglieder auf zwei Jahre ernannt. Die Geschäfte beriet und erledigte das Plenum der ordentlichen Mitglieder in monatlich abgehaltenen Sitzungen; im Grundsätzlichen hieß dies, die gesamte landwirtschaftliche Produktion ("Urproduktion"), die damit zusammenhängenden Gewerbe4 sowie den Handel mit Naturerzeugnissen zu fördern, die land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und die damit verbundenen Wirtschaften zu überwachen und zu leiten. Für die Tätigkeit als Schulaufsichtsbehörde (in Unterordnung unter das Ministerium des Kirchen- und Schulwesens) und als verantwortliche Behörde für die Verwendung von Staatsgeldern (auch Verteilung von Preisen und dergleichen) wurde ein eigener Ausschuß (Verwaltungsausschuß) bestellt, der aus acht bis zehn Mitgliedern bestand, die ebenfalls vom König ernannt wurden. Auf diesen Ausschuß gingen dann die Befugnisse und Obliegenheiten eines dem Ministerium untergeordneten Landeskollegiums über. Die Zentralstelle bildete weiterhin den Mittelpunkt für die freiwillige Tätigkeit der nunmehr in sämtlichen Oberamtsbezirken bestehenden landwirtschaftlichen Vereine. Anträge und Wünsche dieser gelangten über die Zentralstelle weiter an die Regierung und umgekehrt ließ die Regierung Maßregeln zur Förderung der Landwirtschaft durch die Zentralstelle ausführen. Landwirtschaftliche Fonds, vom Landtag verabschiedet, bildeten die materielle Grundlage hierzu; ihre Verwaltung oblag der Zentralstelle. Zur Beratung, Unterstützung und Belehrung von Behörden, Vereinen, Gemeinden und Privaten wurden besondere Sachverständige und Wanderlehrer angestellt. 1862 wurde innerhalb der Zentralstelle eine besondere Abteilung für das Moorwesen gebildet, die 1886 zur Abteilung für die Feldbereinigung ausgebaut und mit der Oberleitung der Feldbereinigungsarbeiten betraut wurde (s.u.). Neu verfasste organische Bestimmungen vom 1.7.1886 grenzten den Geschäftskreis der Zentralstelle genau ein. Sie erhielt in Unterordnung unter das Kultministerium noch die Leitung der landwirtschaftlichen Fachschulen übertragen, deren Schulvorstände auch zu landwirtschaftlichen Sachverständigen und Wirtschaftsberatern bestellt wurden. 1901 wurde bei der Zentralstelle ein Sachverständiger für landwirtschaftliches Bauwesen aufgestellt, der Landwirte wie Genossenschaften und Behörden bei der Erstellung von landwirtschaftlichen Bauten (teils gebührenpflichtig) beriet. Schließlich wurde im Jahre 1913 bei der Zentralstelle eine Buchstelle eingerichtet, die die landwirtschaftliche Buchführung zu fördern und ihre Ergebnisse zu verarbeiten hatte. Nach dem Zusammenbruch der Monarchie 1918 wurde zur Förderung der Landwirtschaft das Ernährungsministerium eingerichtet, 1926 aber mit dem Arbeitsministerium zum Wirtschaftsministerium vereinigt. Die Zentralstelle für die Landwirtschaft schied 1918 aus der Innenverwaltung aus und unterstand diesen neuen Ministerien.
II. Zentralstelle für die Landwirtschaft, Abteilung für Feldbereinigung: Die Anfänge staatlich geregelter Feldbereinigung im Königreich Württemberg gehen zurück auf eine im Jahr 1826 von der Staatsregierung an die Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins ergangenen Aufforderung, sich darüber zu äußern, wie die Verbesserung der landwirtschaftlichen Zustände bewerkstelligt und die entgegenstehenden Hindernisse beseitigt werden könnten. Hierbei erkannte man insbesondere im Mangel an Feldwegen und in der Güterzerstückelung ein wesentliches Hindernis für die Entwicklung der Landwirtschaft; durch die in Württemberg seit altersher praktizierte Realteilung war der Grundbesitz in kleine und kleinste Parzellen zerstückelt; der dadurch notwendige Flurzwang war bei der Bewirtschaftung sehr hinderlich und stand der freien Bodenbearbeitung im Wege. Einen letzten Anstoß für ein richtungsweisendes Gesetz gab der im Jahre 1851/52 veröffentlichte Entwurf eines Landeskulturgesetzes, der in landwirtschaftlichen Kreisen lebhafte Diskussionen hervorrief. Am 26.3.1862 wurde das Gesetz betreffend die Feldwege, Trepp- und Überfahrtsrechte verabschiedet. Gemäß Art. 23 dieses Gesetzes wurde eine Zentralstelle für Landeskultursachen eingerichtet, die dem Ministerium des Innern untergeordnet war und aus mindestens fünf, teils juristisch, teils technisch gebildeten Mitgliedern bestand. Sie hatte die Aufgabe, alle Streitigkeiten, die bei Feldwegherstellungen entstanden, zu entscheiden, soweit nicht der Zivilrichter herangezogen werden musste. Ferner führte sie Aufsicht über die Arbeit der in Ausführung des Gesetzes in den Gemeinden gebildeten Kommissionen. Zur Beratung von Behörden und Privaten in Feldwegregulierungsangelegenheiten wurde ein besonderer technischer Kommissar für Landeskultursachen angestellt. Das Gesetz, nach dem auf dem Wege des Zwangs in einer Markung oder in einem Teil derselben bestehende Feldwege abgeändert oder neue Feldwege angelegt und in Verbindung damit die Formen einzelner Parzellen und Gewanne geändert werden konnten, erzielte nicht den gewünschten Erfolg. Einzelne Bestimmungen erschwerten die Durchführung zweckmäßiger Regulierungen. Vielfach wurden Güterregulierungen auf dem Wege freier Übereinkunft und nicht nach dem gesetzlichen Verfahren eingeleitet. Gewöhnlich wurde indes von durchgreifenden Neuvermarkungen Abstand genommen.. Die Unzulänglichkeit des Gesetzes trat immer mehr zu Tage und so wurde es durch das neue "Gesetz betreffend die Feldbereinigung" am 1.7.1886 ersetzt. Die Zentralstelle für Landeskultursachen bzw. Abteilung für Moorwesen bei der Zentralstelle für die Landwirtschaft wurde zur Abteilung für Feldbereinigung ausgebaut und erhielt die Befugnisse und Obliegenheiten eines Landeskollegiums. Zur Durchführung von Feldbereinigungsarbeiten wurden Vollzugskommissionen eingesetzt, denen neben dem Vorsitzenden ein Feldmesser, drei Landwirte und als beratendes Mitglied ein vom Gemeinderat zu wählender Orts- und feldkundiger Vertrauensmann angehörten. Folgende Vorteile, die gleichzeitig den Aufgaben und Wirkungsbereich der Abteilung für Feldbereinigung deutlich machen, erwartete man durch die Ausführung dieses Gesetzes: 1. Vermehrung der ertragsfähigen Fläche infolge des Wegfalls vieler Grenzfurchen und -raine sowie durch den Anbau bisher unbebauter Flächen 2. Möglichkeit der Einführung einer zweckmäßigeren Betriebsweise durch die Aufhebung des Flurzwangs, Anbau von Futter- und Handelspflanzen, ungehinderte Düngung und Bearbeitung des Bodens; 3. Verminderung von Streitigkeiten; 4. Ersparnis an Zeit und Arbeit durch Verminderung der Parzellenzahl und durch Einführung von Maschinen; 5. Verminderung des Spannviehs; 6. Gelegenheit zur Einführung. Durch Verfügung vom 29.7.1903 (Fassung vom 31.7.1905) wurde zur weiteren Förderung von Unternehmungen der Landeskultur für jeden der vier Regierungskreise eine Kulturinspektion eingesetzt. Sie stand unmittelbar unter der Dienstaufsicht der Abteilung für Feldbereinigung. Vorstände der Kulturinspektionen waren höher geprüfte In genieure. Anstelle der vier Kulturinspektionen wurden zur noch intensiveren Förderung der Landeskultur 1922 acht und 1926 zehn Kulturbauämter eingerichtet. Ihnen oblag in erster Linie die Förderung des Bodenverbesserungswesens und die Aufsicht über die Vermessungsämter für Feldbereinigung, die vermessungstechnische Arbeiten durchführten; 1925 lag die Anzahl dieser Ämter bei 20. Durch Verfügung vom 12.10.1933 wurde die Zentralstelle für die Feldbereinigung aufgehoben und ihre Zuständigkeit dem neu errichteten Technischen Landesamt übertragen, das an die Stelle der bisherigen Ministerialabteilung für Straßen- und Wasserbau getreten war. Die Aufgaben des Kulturbaus und der Feldbereinigung übernahm eine dem Wirtschaftsministerium angegliederte Abteilung für Bodenverbesserung.
III. Landwirtschaftliche Hochschule Hohenheim: Als landwirtschaftliches Institut begründet, nahm diese Ausbildungsstätte am 20.11.1818 in Hohenheim ihre Tätigkeit auf. Sie war die erste deutsche vom Staat gegründete landwirtschaftliche Unterrichtsanstalt und ist heute die älteste landwirtschaftliche Hochschule überhaupt. 21 Jahre zuvor war in der ungarischen Stadt Kesthely, am Westende des Plattensees gelegen, als erste landwirtschaftliche Hochschulgründung das sogenannte Georgikon ins Leben gerufen worden. Gleichzeitig mit der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins 1817 gegründet, legte man die Lehranstalt zunächst nach Denkendorf, jedoch erwiesen sich die dortigen Besitzungen der Staatl. Domäne alsbald als zu klein für Versuche, und so erfolgte die Verlegung der Anstalt nach Hohenheim. Über 300 ha, ein landwirtschaftlicher Betrieb und das ehemalige herzogliche Schloß standen für den Lehr- und Versuchsbetrieb zur Verfügung. Das neugegründete Institut stand unter der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins; es sollte ausgebildete Ökonomen befähigen, als Besitzer oder Pächter beispielhafte Landwirtschaft zu betreiben. Verbunden mit der Lehranstalt wurde eine Ackerbauschule, die zunächst Waisenknaben, dann aber vorwiegend Bauernsöhne für ihren zukünftigen Beruf vorbereiten sollte. In den ersten Jahrzehnten hatte die Anstalt im Wesentlichen den Charakter einer landwirtschaftlichen Fachschule. Revolutionäre Forschungsergebnisse in der organischen Chemie führten zur Einrichtung eines Lehrstuhls für landwirtschaftliche Chemie und in der Folgezeit zur Gründung von weiteren wissenschaftlichen Instituten und Anstalten. 1847 wurde das Institut zur land- und forstwirtschaftlichen Akademie erhoben. Durch Verfügung vom 15.6.1865 übernahm das Kultministerium die unmittelbare Aufsicht über die Akademie, zugleich erhielt sie eine neue Verfassung. Der Direktor blieb aber wie bisher gleichzeitig ordentliches Mitglied der Zentralstelle für die Landwirtschaft; unterstützt wurde er durch einen rechts- und verwaltungskundigen Direktionsassistenten, dem ein Kassier, ein Buchhalter und ein Kanzleigehilfe zur Seite standen. Die unmittelbare Verwaltung der Akademie selbst besorgten der Direktor und der Lehrerkonvent, dem die ordentlichen Professoren und die Beamten angehörten. Als wesentliche Instituts- und Anstaltsgründungen für die Folgezeit sind u.a. zu nennen die landwirtschaftlich-chemische Versuchsstation (1865), die Württembergische Landesanstalt für Samenprüfung (1878) und die Prüfungsanstalt für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte (1883). Im Jahre 1904 wurde die Akademie zur landwirtschaftlichen Hochschule erhoben. Schließlich erhielt die Hochschule 1922 die Rektoratsverfassung, was endgültig die Gleichstellung mit den übrigen Hochschulen des Landes bedeutete.
IV. Ordnung und Verzeichnung der Akten: Der Hauptbestand der Akten der Zentralstelle für die Landwirtschaft, die, wie oben angeführt, dem Wirtschaftsministerium angegliedert wurde, ist im 2. Weltkrieg verloren gegangen. Der geringe Rest der Akten der Zentralstelle und ihrer Abteilung für Feldbereinigung sind im Jahre 1968 vom Landesamt für Flurbereinigung und Siedlung dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergeben worden; die Akten waren durch ein Übergabeverzeichnis nur notdürftig erschlossen. Erwähnenswert ist jedoch in diesem Zusammenhang, dass die Akten von Flurbereinigungen einzelner Gemeinden, beginnend um 1900 im Bestand EL 600, Landesamt für Flurbereinigung und Siedlung, enthalten sind. Die Akten betreffend die landwirtschaftliche Hochschule in Hohenheim sind im Jahre 1908 vom Ministerium des Kirchen- und Schulwesens an das Staatsarchiv abgegeben worden und waren bis 1968 im Bestand E 201-208 IV, V enthalten. Als Findmittel diente das Behördenrepertorium, in welchem der ehemalige Staatsarchivdirektor Dr. K.O. Müller nur die Laufzeit der Akten nachgetragen hatte: da dies heutigen Ansprüchen nicht mehr genügte, war eine Neuverzeichnung notwendig. Da ein Aktenplan nicht erhalten ist, musste bei der Verzeichnung anhand der Akten eine neue Gliederung des Bestandes vorgneommen werden. [Die im Bestand enthaltenen Handakten (1854-1859) des Wiesenbaumeisters Friedrich Schindler von Ammertsweiler, der für die Zentralstelle für die Landwirtschaft als Sachverständiger für Wässerungswesen, Markungsbereinigung und Feldwegregulierung tätig war, wurden an die Akten der Abteilung für Feldbereinigung angeschlossen]. Die Ordnung und Verzeichnung besorgte Archivinspektor z.A. Heinrich Graf, der auch die vorstehende Vorbemerkung erarbeitete. Der Umfang des Bestandes beträgt 512 Büschel = 8,1 lfd. m. Ludwigsburg, Oktober 1979
- Reference number of holding
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 171
- Extent
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512 Büschel (10,0 lfd. m)
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium des Innern >> Oberbehörden, zentrale Einrichtungen
- Date of creation of holding
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1817-1933 (Va ab 1802)
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
01.07.20252025, 12:27 PM CEST
Data provider
Landesarchiv Baden-Württemberg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1817-1933 (Va ab 1802)