Sachakte

Verordnung: Nach Ablauf eines jeden Vierteljahres soll von jedem Ort ein Verzeichnis eingereicht werden, aus dem zu erkennen ist, welche Rechtssachen eingeklagt sind und was an Amtssporteln erhoben wurde etc.

Archivaliensignatur
E 3 A, 58/30
Bemerkungen
nur Xerokopien

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.4 Gerichtskosten, Depositen- und Sukkumbenzgelder, Kautionen
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1728 Oktober 24

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1728 Oktober 24

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