Akte
Mandatum arrestatorium Auseinandersetzung um die Beschlagnahme von Geldern
Kläger: (2) Dr. Hinrich Tanck, Bürgermeister zu Wismar, seit 1751 seine Witwe M.E. Stemwede
Beklagter: Kammerherr Johann Carl von Langen, Pächter des Amtes Neukloster
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Michael Zylius (A & P), seit 1751: Johann Franz von Palthen (A & P) Bekl.: Dr. Johann Friedrich Schomerus (A & P)
Fallbeschreibung: Der Kl. hat noch Geld vom Generalmajor von Plessen zu fordern und bittet darum, bei der Übergabe des Amtes Neukloster vom Bekl. an Plessen auf die Summe von 566 Rtlr 28 s Beschlag zu legen, bis sein Prozeß mit Plessen bzw. dem Rostocker Kaufmann Langen entschieden ist. Das Tribunal erläßt das gewünschte Mandat am 03.06.1746. Am 12.02.1748 informiert der Bekl. darüber, daß er das geforderte Geld deponiert und auf Bitten des Kl.s zinsbar angelegt habe und bittet darum, dies allen Parteien mitzuteilen. Das Tribunal fordert Generalmajor von Plessen und Ratsherr Lange aus Rostock am 13.02. zur Stellungnahme binnen 6 Wochen auf. Am 29.03. erbittet der Bekl. entsprechenden Bescheid, das Tribunal fordert Plessen und Lange am 30.03. erneut zur Stellungnahme auf. Am 09.05. erklärt Lange seine Zustimmung, am 10.05.1748 protestiert Plessen gegen die Deponierung bei Velthusen. Am 08.05.1751 erbittet die Witwe Tancks die Auszahlung der deponierten Gelder, da sie gehört hat, daß Lange von Plessen bezahlt worden sei. Das Tribunal fordert den Bekl. am 18.05. zur Stellungnahme binnen 3 Wochen auf. Am 22.06. erneuert die Kl.in ihre Bitte, am 05.07. fordert das Tribunal den Bekl. zur Zahlung des Geldes an Tribunalskanzlei binnen 6 Wochen auf, damit das Tribunal der Kl.in das Geld auszahlen kann. Am 11.08. macht die Kl.in ihre Forderungen geltend und erbittet deren Auszahlung. Das Tribunal informiert am 13.08. alle Beteiligten von dieser Forderung und sagt der Kl.in Auszahlung zu. Am 01.09. geben Schlaff und Tanck ihre Obligationen in der Tribunalskanzlei an Dr. Quistorp als Vertreter Plessens zurück und erhalten ihr Geld. Am 06.10. bittet Generalmajor Plessen, ihm aus dieser Summe 22 Rtlr 24 s Transaktionskosten zurückzuzahlen, das Tribunal lehnt dies jedoch am 09.10.1751 ab.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1746-1748, 1751
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Prozeßkosten und Gesamtforderungen Tancks vom 27.05.1746; Empfangsquittung Velthusens von Trinitatis 1746; von Tribunalspedell Wulf ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandat vom 28.03.1748; von Tribunalsbote G. Nowander ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandat vom 19.07.1751, Prokuraturrechnung Palthens vom 09.08.1751; Obligation Burchart Hartwig von Plessens für Dr. Tanck von Trinitatis 1739
- Reference number
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(1) 3502
- Former reference number
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Wismar T 67 (W T 2 n. 67)
- Context
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 20. 1. Kläger T
- Holding
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Date of creation
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(1739-1746) 27.05.1746-16.05.1748, 11.08.1751-11.10.1751
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
- 29.10.20252025, 2:20 PM CET
Data provider
Archiv der Hansestadt Wismar. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Akten
Time of origin
- (1739-1746) 27.05.1746-16.05.1748, 11.08.1751-11.10.1751