Bibliographie | Monografie
Iudicii Camerae Imperialis Personae. Anno M.DC.XCVIII.
- Location
-
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Ko 67, 4° (4)
- VD 17
-
3:682880A
- Extent
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[2] Bl; 2°
- Language
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Latein
- Notes
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Nicht identisch mit VD17 23:674555H (abweichender Fingerprint)
Schlüsselseiten aus dem Exemplar der ULB Halle: Ko 67, 4° (4)
- Contributor
- Published
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Wetzlar : Winckler , 1698
- Sponsorship
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
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doi:10.25673/opendata2-175398
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-1192015415-537251030-19
- Last update
-
02.06.2025, 11:41 AM CEST
Data provider
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bibliographie ; Monografie
Associated
Time of origin
- Wetzlar : Winckler , 1698
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Des Hochlöblichen Kayserlichen Und Heiligen Römischen Reichs Cammer-Gerichts Gemeine Bescheide Und andere Raths-Schlüsse : Vom Jahr 1497. biß 1711. inclusive, Welche Zum Theil zwaren vorhin schon-zum Theil jedoch noch nicht in offentlichen Druck kommen; Nun aber zusammen cum Notis, Und dem darüber Von der ... Kayserlichen Commission ... An das ... Cammer-Gericht Ergangenem Decreto ... herausgegeben und gedruckt worden ...

Matricula Usualis Zu des Kayserlichen und Reichs Cammer-Gerichts Unterhalt, Wie solche durch den jüngern allgemeinen Reichs-Schluß provisionaliter angenommen, und auff Sieben Jährliche einfache Zieler, erhöhet worden : Mit Vorbehalt der bey ein- und andern Stand des Reichs von Kayserl. Majestät und dem Heil. Reich nöthig befindender repectivè Moderation und Rectification, des Matricular-Anschlags

Repræsentatio Judicis Muneribus Ac Donis Corrupti. Das ist: Kurtze Abbildung Eines durch Gaben und Geschencke Bestochenen Richters : Darin gezeiget wird: Ob und wie weit einem Richter Geschencke zu nehmen erlaubt seye oder nicht? Wie sich ein Richter des Criminis Baratariae verdächtig mache? Wie dieses Laster zu bestraffen, und wie sich eine Lands-Herrschafft vor solchen Geschenckfressern hüten könne
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Relation Dessen, was von Einer Höchstansehnlichen Käyserlichen Commission Und Hochlöblichen Extraordinari-Reichs-Visitations-Deputation Wider den gewesenen Cam[m]er-Gerichts-Assessorem Johann Adam Ernst von Pyrck Und dessen in An. 1704. im Reich divulgirten Infamen Echo wegen Heut zu End gesetztem dato für ein gerechte Urtheil gefället und publiciret worden

Das Eheliche Schicksal, Welches Bey Des Hochgebohrnen Grafen und Herrn, Herrn Friedrich Carls, Grafen zu Stolberg ... Mit Der auch Hochgebohrnen Gräfin Louysen, Gräfin zu Nassau ... Höchst-beglückten Vermählung Vollzogen den 22. Septembris Und darauff, den jetztlauffenden Jahrs Erfolgten Heimführung Unterthänigst vorstellen wollte Ein ... treuverbundenster Diener

Jacobi Blumen Chilias Sententiarum Cameralium, Das ist: Tausend der fürnemsten und merckwürdigsten, auff das Concept der erneuerten Cammer-Gerichts-Ordnung, Reichs-Abschied de Anno 1654. letztere Gemeine Bescheide ... und von besagten 1654. biß 1664sten Jahr am ... Kayserl. Cammer-Gericht gerichtlich eröffneter ... außerlesener Urtheiln. Denen hinbeygethan eine Zugabe von Hundert dergleichen Urtheiln Anno 1665. ergangen ... Allen Richtern ... und sonderlich denen, so sich in Praxi Camerali üben wollen, sehr diensam und zu wissen hochnöthig
