Archivale
Nicht angeführt (Befehl).
1. Zapfenstreich für Häftlinge ist 21 Uhr.
2. Häftlinge dürfen wöchentlich einen Brief oder eine Karte schreiben, ebenso nur einen Brief oder eine Karte empfangen. Monatlich sind 2 Pakete, nur mit Wäsche, erlaubt.
3. Absendetag der Post ist immer Mittwoch.
4. Neueingelieferte Häftlinge bekommen sofort den Kopf geschoren.
5. Danach sind die Haare in kurzgeschnittenem Scheitel zu tragen.
6. Niemand, außer Küche und SS-Bedienung, darf den Schlafsaal vor 6 Uhr verlassen.
7. Alle Arbeiten bedürfen eines Auftrages. Scheine dafür gibt Abteilung III aus.
8. Nichtbeachtung zu 1.-7. = strenge Strafe.
- Reference number
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0.4, 055/0057a
- Former reference number
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former reference number: Lichtenburg 2
former reference number: 140, Folio 61, 62
- Formal description
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Art: Original/Durchschrift
- Context
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Lichtenburg >> Allgemeines
- Holding
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Date of creation
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05.12.1934
- Other object pages
- Provenance
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Konzentrationslager Sachsenburg, Kommandant
- Last update
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02.06.2025, 9:20 AM CEST
Data provider
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 05.12.1934