Archivale

Nicht angeführt (Befehl).

1. Zapfenstreich für Häftlinge ist 21 Uhr.
2. Häftlinge dürfen wöchentlich einen Brief oder eine Karte schreiben, ebenso nur einen Brief oder eine Karte empfangen. Monatlich sind 2 Pakete, nur mit Wäsche, erlaubt.
3. Absendetag der Post ist immer Mittwoch.
4. Neueingelieferte Häftlinge bekommen sofort den Kopf geschoren.
5. Danach sind die Haare in kurzgeschnittenem Scheitel zu tragen.
6. Niemand, außer Küche und SS-Bedienung, darf den Schlafsaal vor 6 Uhr verlassen.
7. Alle Arbeiten bedürfen eines Auftrages. Scheine dafür gibt Abteilung III aus.
8. Nichtbeachtung zu 1.-7. = strenge Strafe.

Reference number
0.4, 055/0057a
Former reference number
former reference number: Lichtenburg 2
former reference number: 140, Folio 61, 62
Formal description
Art: Original/Durchschrift

Context
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Lichtenburg >> Allgemeines
Holding
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Date of creation
05.12.1934

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Provenance
Konzentrationslager Sachsenburg, Kommandant
Last update
02.06.2025, 9:20 AM CEST

Data provider

This object is provided by:
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 05.12.1934

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