Archivale

Nicht angeführt (Befehl).

1. Zapfenstreich für Häftlinge ist 21 Uhr.
2. Häftlinge dürfen wöchentlich einen Brief oder eine Karte schreiben, ebenso nur einen Brief oder eine Karte empfangen. Monatlich sind 2 Pakete, nur mit Wäsche, erlaubt.
3. Absendetag der Post ist immer Mittwoch.
4. Neueingelieferte Häftlinge bekommen sofort den Kopf geschoren.
5. Danach sind die Haare in kurzgeschnittenem Scheitel zu tragen.
6. Niemand, außer Küche und SS-Bedienung, darf den Schlafsaal vor 6 Uhr verlassen.
7. Alle Arbeiten bedürfen eines Auftrages. Scheine dafür gibt Abteilung III aus.
8. Nichtbeachtung zu 1.-7. = strenge Strafe.

Archivaliensignatur
0.4, 055/0057a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Lichtenburg 2
former reference number: 140, Folio 61, 62
Formalbeschreibung
Art: Original/Durchschrift

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Lichtenburg >> Allgemeines
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Laufzeit
05.12.1934

Weitere Objektseiten
Provenienz
Konzentrationslager Sachsenburg, Kommandant
Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:20 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 05.12.1934

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