Archivale
Nicht angeführt (Befehl).
1. Zapfenstreich für Häftlinge ist 21 Uhr.
2. Häftlinge dürfen wöchentlich einen Brief oder eine Karte schreiben, ebenso nur einen Brief oder eine Karte empfangen. Monatlich sind 2 Pakete, nur mit Wäsche, erlaubt.
3. Absendetag der Post ist immer Mittwoch.
4. Neueingelieferte Häftlinge bekommen sofort den Kopf geschoren.
5. Danach sind die Haare in kurzgeschnittenem Scheitel zu tragen.
6. Niemand, außer Küche und SS-Bedienung, darf den Schlafsaal vor 6 Uhr verlassen.
7. Alle Arbeiten bedürfen eines Auftrages. Scheine dafür gibt Abteilung III aus.
8. Nichtbeachtung zu 1.-7. = strenge Strafe.
- Archivaliensignatur
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0.4, 055/0057a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Lichtenburg 2
former reference number: 140, Folio 61, 62
- Formalbeschreibung
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Art: Original/Durchschrift
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> Konzentrationslager >> Konzentrationslager Lichtenburg >> Allgemeines
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Laufzeit
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05.12.1934
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Konzentrationslager Sachsenburg, Kommandant
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:20 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 05.12.1934