Urkunde

Erlaubnis zur Weiterverpfändung von Geisa an den Abt von Fulda

Archivaliensignatur
Urk. 13, 1890
Alt-/Vorsignatur
A I t 1473 Mai / Juni
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier (beschädigt), nicht besiegelt.
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich von Hessen, willigt für sich und als Vormund der Landgrafen Wilhelm [I.] und Wilhelm [II.] von Hessen ein, dass seine Erbmarschälle und lieben Getreuen Hermann [III.] und Georg Riedesel, Gebrüder, da sie jetzt mit Fehden beladen und benötigt sind, den dritten Teil an Stadt, Schloss, Amt und Gericht Geisa und Rockenstuhl, den sein Vater verstorbener ihrem verstorbenen Vater und ihnen für 1.500 Gulden verpfändet hat, an Abt Johanns zu Fulda für 1.500 Gulden weiter verpfänden, unter Vorbehalt des Öffnungsrechts. Bei Lösung der ganzen Pfandschaft durch den Abt sollen ihm diese 1.500 Gulden an der Pfandsumme abgehen.

Kontext
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe G >> 1 Ga-Ge >> 1.5 Geisa (Wartburgkreis, Thüringen)
Bestand
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]

Laufzeit
1473 Mai / Juni

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Letzte Aktualisierung
09.06.2025, 13:07 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1473 Mai / Juni

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