- Archivaliensignatur
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Urk. 13, 1890
- Alt-/Vorsignatur
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A I t 1473 Mai / Juni
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung, Papier (beschädigt), nicht besiegelt.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich von Hessen, willigt für sich und als Vormund der Landgrafen Wilhelm [I.] und Wilhelm [II.] von Hessen ein, dass seine Erbmarschälle und lieben Getreuen Hermann [III.] und Georg Riedesel, Gebrüder, da sie jetzt mit Fehden beladen und benötigt sind, den dritten Teil an Stadt, Schloss, Amt und Gericht Geisa und Rockenstuhl, den sein Vater verstorbener ihrem verstorbenen Vater und ihnen für 1.500 Gulden verpfändet hat, an Abt Johanns zu Fulda für 1.500 Gulden weiter verpfänden, unter Vorbehalt des Öffnungsrechts. Bei Lösung der ganzen Pfandschaft durch den Abt sollen ihm diese 1.500 Gulden an der Pfandsumme abgehen.
- Kontext
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Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe G >> 1 Ga-Ge >> 1.5 Geisa (Wartburgkreis, Thüringen)
- Bestand
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
- Laufzeit
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1473 Mai / Juni
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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09.06.2025, 13:07 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1473 Mai / Juni