Geldwesen | Verordnung

Copia. Serenissimus Elector. Zwarn ist denen Verbrieften Schuldneren bey ihrer eigener, oder von verrechneten Bedienten ihnen geschehender Aufkündig- und wirklich Stuckweiß, oder vollständiger Abtragung ihrer verschuldeter Capitalien, durch die publicirte Normal-Verordnung de Dato 22sten April 1774, die Art und Weise solch vorwaltender Capitals-Ablösung allenthalben dahin bekannt gemacht worden ...

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Weitere Titel
Kapitalien Kapitalsablösung
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.germ. 159,436
VD18
VD18 90556674
Maße

Umfang
4 ungezählte Seiten
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Erscheinungsjahr nach der Datierung auf Seite [2]: "Schwetzingen den 23sten Augusti 1776."
Veranlassender Fürst auf Seite [2] genannt
Nicht identisch mit VD18 14246783: abweichender Text auf Seite [3]: "Copia. Communicateur der Registratur, mit der Weisung, daß die ..." und [4]: "Communicetur ______________ zur Nachachtung, fort um sich vor Schaden und Unglück zu hüten. Heidelberg den 6ten Septembris 1776. Churpfalz geistliche Administration. Ferd. Graf von Schall. DePrè."

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
(wer)
[Verlag nicht ermittelbar]
(wann)
[1776]
Beteiligte Personen und Organisationen

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10811635-1
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:42 MESZ

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Objekttyp

  • Verordnung
  • Geldwesen

Beteiligte

Entstanden

  • [1776]

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