Sachakte
Landwirtschaftliches Pachtrecht
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Regelung von Heuerlingsangelegenheiten durch die Landesregierung; Regelung der Zuständigkeiten nach dem Landpachtgesetz und dem Grundstücksverkehrsgesetz
- Bemerkungen
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Ein Heuerling ist ein landwirtschaftlicher Pächter, der die Pflicht hat, neben einer meist geringen Geldpacht seine Pacht in Form von Arbeit auf dem Betrieb des Verpächters (Heuerlingsbauer) abzuleisten
- Kontext
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Justizministerium Abt. II A/B >> 5. Land- und Forstwirtschaft >> 5.1. Allgemeine Land- und Forstwirtschaftsangelegenheiten
- Bestand
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NW 0239 Justizministerium Abt. II A/B
- Provenienz
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Justizministerium
- Laufzeit
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1952-1966
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:17 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Beteiligte
- Justizministerium
Entstanden
- 1952-1966