Archivale

Mandat gegen Holzfrevel in Artelshofen

Enthält:
1763 August 1: Mandat (Entwurf) der Hieronymus-Wilhelm-Ebnerischen Fideikommissadministration, Artelshofen.
Die Ordnung sieht vor, dass nur an 2 Tagen der Woche, nämlich Montag und Mittwoch (falls einer dieser Tage ein Feiertag ist, am darauffolgenden Tag), jeweils eine Person aus einem Haushalt in den Wald gehen darf, um Holz oder Einstreu zu holen. Inzwischen gehen die Einwohner Unterartelshofens, insbesondere die der sogenannten Trüpf Häußlein, nach Belieben in den Wald. Bei Übertretung der Ordnung wird künftig eine Strafe von 1 Gulden fällig. Im Wiederholungsfall kann Gefängnis- oder höhere Geldstrafe verhängt werden.

Archivaliensignatur
E 49/II Nr. 1349
Sonstige Erschließungsangaben
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Gemeindeordnung

Kontext
Holzschuher/Akten und Rechnungen
Bestand
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen

Indexbegriff Sache
Hieronymus Wilhelm Ebner'sche Fideikommiss-Administration
Mandat
Konzept
Waldordnung
Holzfällen
Einstreu
Trüpfhaus
Strafdrohung
Geldstrafe
Gefängnisstrafe
Indexbegriff Ort
Artelshofen - Unteres Dorf

Laufzeit
01.08.1763

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
05.06.2025, 13:02 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 01.08.1763

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