Urkunde

Rudolff vom Hof (Hoff), genannt Bell, hat, um einen Hof zu Rotenhain (Rotzenhain) von seinen Schwägern den drei Brüdern von Waldmannshausen (Waldm...

Archivaliensignatur
1008 a, 101
Formalbeschreibung
Ausfertigung Pergament mit einer Unterschrift und 2 anhängenden Siegeln 1.) Rudolff vom Hoff gnandt Bell, Rundsiegel in einer Holzkapsel, geteilter Schild im oberen Feld eine Rose Helm mit Mannesrumpf als Helm 2.) Siegelrest
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum auf Martini Episcopi, Im Jhar nach Christi unsere Erlösers geburt 1614

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Rudolff vom Hof (Hoff), genannt Bell, hat, um einen Hof zu Rotenhain (Rotzenhain) von seinen Schwägern den drei Brüdern von Waldmannshausen (Waldmanßhausen) kaufen zu können, dem Johann von Hungighausen (Hungerkhausen), Landschultheiß der Herrschaft Beilstein, seiner Frau Anne und ihren Erben seinen Hof zu Niederweyer (Niedernweiher) in der Grafschaft Diez (Dietzs), wie er ihn von seinen Eltern geerbt hat, und wie er am 27. September 1611 von der Gemeinde Niederweyer und 4 Geschworenen von Oberweyer (Oberweiher) begangen worden ist, dazu 3 1/2 Morgen Land auf der Ahlbacher Höhe, die sein Vetter Johan Helling bisher als Pfand besessen hat für 1000 Rädergulden, den Gulden zu 24 Albus und den Albus zu 9 Pfennigen gerechnet, verkauft. Diese Summe ist vom Käufer bezahlt worden. Der Verkäufer begibt sich aller rechtlichen Möglichkeiten, den Verkauf anzufechten, besonders verzichtet er auf die Exception non numeratae pecuniae sive auf questionis ultra dimidium iusti pretii. Was die Güter über die Kaufsumme hinaus wert sein mögen, wird den Käufern geschenkt. Der Verkäufer, der in erster Ehe kinderlos war, hatte den verkauften Hof für den Fall, dass er ohne Leibeserben stürbe, seinen Vettern und Basen, den Kindern des verstorbenen Adolff Helling zu Hadamar (Oberhadamar) geschenkt. Da er aus zweiter Ehe inzwischen Kinder hat, erklärt er gleichzeitig mit dem Verkauf diese Schenkungsurkunde für nichtig.

Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: uber den Hoff zu Niederweyer anno 1614

Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel und Unterschrift des Ausstellers und das Siegel des Gerichts von Niederhadamar in dessen Bereich die verkauften Güter liegen.

Kontext
Nachlass Jacob Friedrich Eberhard >> Urkunden des Hofes Faulbach und der damit verbundenen Besitzstücke >> 10 1601-1625
Bestand
1008 a Nachlass Jacob Friedrich Eberhard

Laufzeit
1614-11-11

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:10 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1614-11-11

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