Urkunde
Landgraf Philipp II. von Hessen-Rheinfels und Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt bekunden, dass sie über die laut Testament Landgraf Philipps ...
- Archivaliensignatur
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104
- Formalbeschreibung
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Pergament, mit den Unterschriften der Landgrafen, zwei angehängte Siegel fehlen
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Philipp II. von Hessen-Rheinfels und Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt bekunden, dass sie über die laut Testament Landgraf Philipps I. von ihnen zu verleihenden ehemaligen Katzenelnbogischen Lehen im Kraichgau folgenden Vergleich geschlossen haben: Landgraf Philipp wird die v. Mentzingen, Göler, Zandt, Thalheim und Neipperg belehnen, Landgraf Georg die von Angeloch, Gemmingen, Hirschhorn, Sternenfels, Weitershausen und Niedeck. Da bisher Wolf v. Mudersbach mit zwei Höfen zu Darmstadt sowie Johann und Marsilius v. Reifenberg mit zehn Gulden Geld aus dem Ungeld zu Gerau als Burgmänner zu Hohenstein und Rheinfels, aber Gottfried v. Frankenstein mit neun Mark auf dem Zoll zu Boppard und Burkhard v. Hertingshausen mit einem Pfund Geld aus einem Haus und Garten zu Katzenelnbogen als Burgmänner zu Darmstadt belehnt waren, wird Landgraf Philipp die v. Mudersbach und v. Reifenberg, Landgraf Georg die v. Frankenstein und Hertingshausen belehnen. Dabei bleibt es auch, wenn im nachhinein die zu hohe oder zu niedere Bewertung festgestellt wird
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung der Aussteller
- Kontext
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
- Bestand
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B 1 Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses
- Vorprovenienz
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Hessen-Rheinfels
- Laufzeit
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Kassel 1567 August 30
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Beteiligte
- Hessen-Rheinfels
Entstanden
- Kassel 1567 August 30